Bürgerrechte

Freigabe der ausgewiesenen Segelflächen in St.Peter-Ording für den Freizeitsport

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Schleswig Holstein

106 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

106 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

05.03.2019, 20:34

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Schreibfehler korrigiert


Neue Begründung: Dem Yacht-Club St.Peter - Ording , YCSPO, werden derzeit durch das Amt Eiderstedt exklusive Nutzungsrechte zugebilligt, diese Rechte werden nicht offengelegt ( Schreiben vom Amt Eiderstedt vom 11.02.2019 , Az.: 056;364.261/Ja, unterschrieben vom Amtsdirektor Lorenzen). Dieser gemeinnützige Verein bietet selber keine Ausbildung der erforderlichen Segellizenz an.
Diese wird durch die gewerbliche Segelschule Nordsport Wassersport und Event GmbH durchgeführt. Es wird eine Lizenz Ausbildung gemäß FISLY Regeln angeboten, diese regelt den Wettkampfsport festgelegter Strandsegler Klassen.
Die FISLY ist der Lobby Verband der organisierten Strandsegler/Landsegler, der Bereich Freizeit und Breitensport wird nicht vertreten.
Alle Sportgeräte, die nicht den wenigen festgelegten Klassen entsprechen , sind ausgeschlossen.
Das wird zum Beispiel im Segelsport völlig anders gehandhabt. Der Besitzer der Nordsport Wassersport Segelschule ist der Jugendwart des YCSPO, hier gibt es Konflikte bezüglich der Gemeinnützigkeit des YCSPO.
Die gewerbliche Segelschule nutzt Gelände und Räumlichkeiten des YCSPO, unter welchen Bedingungen ist nicht transparent. Laut Auskunft des Amtes Eiderstedt ist der Segelschule gestattet,Schulungsveranstaltungen durchzuführen, tatsächlich werden allerdings auch Firmenevents angeboten, wieder unter Nutzung der YCSPO Kapazitäten.
Weitere Unternehmen wie Jochen Schweitzer/Strandevent.de/Mydays bieten im Internet ebenfalls Events an, vermutlich in Kooperation mit der Nordsport Wassersport und Event GmbH. Diese Veranstalter werben damit, dass nach wenigen Minuten Einweisung ein Segelerlebnis mit bis zu 60 km/h Geschwindigkeit möglich ist.
Allen nicht im YCSPO organisierten Strandsegler/Landsegler/Landboarder innen wird die Nutzung der Segelgebiete untersagt. Das wird unter anderem mit schweren Unfällen begründet, die gerade durch die lizenzierten Strandsegler verursacht wurden. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.
**Den Mitgliedern des Vereins YCSPO werden zahlreiche Privilegien eingeräumt:**
- Vereinshaus im geschützten Dünengelände
- Parkplätze im National Park
- Lagerplätze im Nationalpark
- Befahrensrechte für Kfz im Nationalpark
- Sonderregelungen bezüglich der Kurtaxe
Nähere Auskünfte verweigert das Amt Eiderstedt, mit der Begründung, dass die schützenswerten Interessen der Vertragspartner YCSPO und Gemeinde St.Peter-Ording einer Einsichtnahme durch Dritte entgegensteht.
Der YCSPO nimmt Mitglieder nur unter Bedingungen ( 2 Mitglieder müssen Neumitglieder vorschlagen) auf, zumindest laut Satzung.Tatsächlich werden Interessenten direkt an die Segelschule weitergeben, ohne diese zu informieren.
Die Segelschule wiederum bietet ihren Kunden eine automatische Schnuppermitgliedschaft , was immer das auch sein soll, im YCSPO an, eine weitere merkwürdige Verbindung zwischen dem Gemeinübungen Gemeinnützigen Verein YCSPO und der Nordsport Wassersport und Event GmbH.
Auf die Frage , ob eine Lizenz Ausbildung auch ohne Schnuppermitgliedschaft im YCSPO möglich ist , natürlich mit entsprechender Verbilligung der Ausbildung, gibt es seitens der Nordsport Wassersport und Event GmbH keine Antwort.
Es ist eigentlich unzumutbar im YCSPO Mitglied zu werden, zum einen bestehen starke Zweifel an der Gemeinnützigkeit, zu anderem offenbart der YCSPO in seinem Internet Auftritt Frauenfeindlichkeit, Frauen werden als - TRESENSCHLAMPEN - bezeichnet. Durch die eigenwilligen, exklusiven Nutzungsrechte werden auch alle EU Mitbürger/innen
von der Nutzung der Segelgebiete ausgeschlossen.
Tatsächlich sind deutsche Freizeit/Breitensportlerinnen in ganz Europa mit ihren Segelsportgeräten unterwegs, z.B. in Dänemark/Holland/Belgien/Frankreich. Überall ohne die speziellen Einschränkungen in St.Peter-Ording.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 37 (8 in Schleswig-Holstein)


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