31.03.2014, 11:08
Überarbeitung der Petition
Neuer Titel: Frau Löhrmann: Senken Erhalten Sie die Mindestschülerzahl an Förderschulen! Förderschulen in NRW ! Neuer Petitionstext: Zum 1.8.2014 tritt in NRW das 9te Schuländerungsgesetz 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft ,das Kraft, das für viele Schüler einschneidene einschneidende Veränderungen bedeutet . bedeutet.
Die neue Verordnung sieht vor , das vor, dass die Mindestschüleranzahl Mindestschülerzahl an Förderschulen mit dem Schwerpunkt lernen Lernen auf 144 Kinder hinaufgesetzt wird . wird. Diese Zahl ist für viele Schulen nicht zur erreichen und erreichen, sie sind daher dadurch von Schließungen Schließung bedroht.
Wir fordern daher von Ihnen Frau Löhrmann , das den Erhalt der Förderschulen und deshalb die Mindestschülerzahlen an Abschaffung einer Mindestschülerzahl für Förderschulen wieder hinuter gesetzt werden Lernen. Denn Kinder haben ein Recht auf Bildung und somit kein Kind von einer Schließung seiner manche Kinder sind dafür auf den Lernort Förderschule bedroht ist ! angewiesen Neue Begründung: In Artikel 5, Absatz 4 der UN-Konventionen steht : UN-Behindertenrechtskonvention steht:
" Besondere "Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskrieminierung Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens."
Förderschulen mit ihren sonderpädagogischen Konzepten und Lernmethoden sind besondere Maßnahmen, die für viele Kinder mit Förderbedarf Lernen erforderlich sind und deshalb nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens gelten können. Förderschulen zu schließen oder ein Weiterführen der Förderschule zu verhindern in dem verhindern, indem die Schülermindestanzahlen hinaufgesetzt Schülermindestzahl vorgeschrieben wird, ist unseres Erachtens eine solche "besondere Maßnahme" und diskriminiert all jene, Kinder, die wegen einer Lernbehinderung auf die Hilfe und Beschulung einer Förderschule mit dem Schwerpunkt lernen Lernen angewiesen sind ! sind!
Im In Artikel 24 Bildung der Konvention , in dem es sich um Bildung handelt, Behindertenrechtskonvention wird nicht von einer inklusiven, gleichen Schule für alle Kinder gesprochen. Die Konvention enthät außerdem keinerlei enthält keine Aussage darüber, wie der Deutsche Staat seine Schulen gliedern sollte , geschweige denn werden Schließungen von soll, eine Schließung der Förderschulen wird in der Behindertenrechtskonvention nicht gefordert, gefordert . wird der Zugang zu Bildung, dieser kann für Kinder mit Lernbehinderung in der Förderschule Lernen umgesetzt werden.
Die Wir befürworten Inklusion von behinderten Kindern für die Kinder mit Behinderung in den Schulalltag ist eine gute die allgemeine Schule, für die der Bildungsanspruch in der allgemeinen Schule umgesetzt und sinnvolle Sache, wenn für die durch inklusive Bildung Teilhabe sichergestellt werden kann. Sonderpädagogische Konzepte und geeignete Rahmenbedingungen gewährleisten ,das jedes Kind Förderung gemäß seinem individuellen Anspruch erhält und somit Zugang zu Bildung haben kann .
müssen gewährleistet werden.
Der gemeinsame Unterricht an Regelschulen reicht mit seinen 2-3 Förderschulstunden Förderstunden in der Woche nicht aus aus, um jedem betroffenem betroffenen Kind gerecht zu werden . werden.
Die Förderschule arbeitet Förderschulen arbeiten mit jedem Kind individuell, jedes Kind wird dort abgeholt abgeholt, wo es tatsächlich steht und nicht allein gelassen.
Die Kinder bekommen durch die Förderschule die Möglichkeit sich zu entwickeln , entwickeln, ihre Talente zu entdecken und Fähigkeiten auszubauen.
Das seitherige Fördersystem so wie es bisher war , hat gut funktioniert und vielen tausend Kindern Kinder mit dem Förderbedarf Lernen den Weg in die Zukunft geebnet. Warum Frau Löhrmann wird so ein System verworfen ? Deshalb darf die Förderschule Lernen nicht abgeschafft werden.
Für unsere Kinder fordern wir: "Never change a winning team"!
Im Sinne Wir fordern den Erhalt der Kinder sollte es heißen :
" Never change a winning Team"!
Förderschulen in NRW! Eine Mindestschülerzahl darf für den Förderschwerpunkt Lernen nicht festgeschrieben werden.
Daher fordern wir von Ihnen Frau Löhrmann als zuständige Ministerin für Schule Der Förderbedarf muss festgestellt werden, Kinder mit Förderbedarf brauchen weiterhin die Chance, dass ihre Teilhabe in NRW , das der Gesellschaft und am Arbeitsleben durch die Mindestanzahl der Schüler von Förderschulen mit dem Schwerpunkt lernen wieder herabgesetzt Förderschule wohnortnah sichergestellt werden und Sie dafür Sorge tragen , das Kinder die einen diagnostizierten Förderbedarf haben ,weiterhin die Möglichkeit bekommen wohnortsnah beschult zu werden ! kann. Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate