12.06.2022, 13:46
Ich habe an einigen Stellen die Schreibweise der Grundschule korrigiert, da sich ein Fehler eingeschlichen hat!
Neuer Petitionstext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit nun mehr als 4 1/2 Jahren unterstützt Frau Gloger als Sozialpädagogin den Lehrkörper an der Grundschule Henstedt-UlzburgUlzburg und übernimmt mit sehr viel Leidenschaft und Freude die Leitung der Fächer KTT (Kunst, Textil, Technik), Sport, Musik und DaZ (Deutsch als Zweitsprache).
Unter den Schülerinnen und Schülern, sowie dem Lehrerkollegium, genießt Frau Gloger eine außerordentliche Beliebtheit.
Dieses tolle Verhältnis ist jedoch in Gefahr. Da Frau Gloger keine verbeamtete Lehrerin ist, wird ihr Arbeitsvertrag nach 5 Jahren nicht weiter verlängert. Der Grund hierfür ist nicht etwa mangelnde Kompetenz oder schlechter Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, sondern die deutsche Rechtsprechung.
Diese besagt, dass ab einer gewissen Anzahl aufeinanderfolgender, befristeter Arbeitsverträge (in den meisten Fällen ist von 8 Befristungen die Rede) eine sogenannte missbräuchliche Kettenbefristung durch ein Arbeitsgericht festgestellt werden kann. Wird ein solcher Missbrauch festgestellt, kann das Arbeitsgericht die Befristung aufheben und somit in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umwandeln. Um sich hiervor zu schützen, wird bereits frühzeitig die Verlängerung abgelehnt.
Auf Grund des anhaltenden Mangels an Lehrkräften, sowie die Sonderbelastungen durch die Covid-19 Pandemie und die jüngsten Ereignisse in der Ukraine (Aufnahme von geflüchteten Schulkindern in den Regelklassenbetrieb), finden wir Elternvertreter der Grundschule Henstedt-Ulzburg,Ulzburg, dass die Verstärkung durch Frau Gloger auch weiterhin an der Grundschule zwingend notwendig ist.
Ja, wir wissen, dass es sich um geltendes Recht handelt und wir wissen auch, dass das Land Schleswig-Holstein berechtigt ist, diese Praxis anzuwenden. Dennoch sehen wir als Elternvertreter hier keinen Sinn, dieses Recht in diesem Fall anzuwenden.
Frau Gloger kam 2017 als Vertretungslehrkraft an die Grundschule und hat sich in den vergangenen 4 ½ Jahren in den Lehrkörper und die Abläufe an der Grundschule nahtlos eingefügt. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses würde ein großes Loch in die Abdeckung des Unterrichts reißen.
Eine neue Kollegin, wenn sich denn eine finden würde, müsste sich erst einmal neu einarbeiten und neu in den bestehenden Lehrkörper integrieren.
Warum das Rad neu erfinden, wenn mit Frau Gloger bereits eine kompetente und engagierte Fachkraft an der Schule tätig ist.
Daher bitten wir Sie um Unterstützung dieser Petition, um zum einen den Verbleib von Frau Gloger an der Grundschule Henstedt-UlzburgUlzburg zu bekräftigen und zum anderen ggf. ein Umdenken bei den verantwortlichen Parteien zu erzielen, damit diese Regelung generell einmal auf den Prüfstand kommt.
Neue Begründung: Auf Grund des anhaltenden Mangels an Lehrkräften, sowie die Sonderbelastungen durch die Covid-19 Pandemie und die jüngsten Ereignisse in der Ukraine (Aufnahme von geflüchteten Schulkindern in den Regelklassenbetrieb), finden wir Elternvertreter der Grundschule Henstedt-Ulzburg,Ulzburg, dass die Verstärkung durch Frau Gloger auch weiterhin an der Grundschule zwingend notwendig ist.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5