Region: Sachsen
Kultur

Folgt Identitätsraub auf Kunstraub? Wir fordern die Rückbenennung der 143 Dresdner Kunstobjekte.

Petition richtet sich an
Die Staatlichen Kunstsammlungen (SKD) und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) vertreten durch Staatsministerin Barbara Klepsch
8.001 Unterstützende 4.083 in Sachsen

Der Petition wurde nicht entsprochen

8.001 Unterstützende 4.083 in Sachsen

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

01.11.2021, 23:45

Wunsch auf Präzisierung seines Zitates durch Herrn Spieler.


Neuer Petitionstext:

Die Staatlichen Kunstsammlungen (SKD), unter Leitung von Frau Prof. Dr. Ackermann, hat seit Anfang 2020 in der Daphne-Datenbank der SKD Titel von Werken der verschiedenen Sammlungen auf rassistische oder anderweitig diskriminierende Begriffe oder Inhalte hin überprüft. 143 historische Kunstwerke wurden bis zum heutigen Zeitpunkt ohne gesellschaftlichen Diskurs bereits umbenannt. So wurde beispielweise aus dem ursprünglichen Titel „Hund, Zwerg und Knabe“ der neue Titel „Hund kleinwüchsiger Mann und Junge“. Weitere Umbenennungen werden derzeit geprüft.

Diese Kunstwerke gehören aber den sächsischen Bürgern. Frau Prof. Dr. Ackermann ist lediglich die Sachwalterin dieser weltweit einzigartigen Kunstschätze. Ohne sich bei den Sachsen, also den Eigentümern, für so einen weitreichenden Eingriff die Zustimmung einzuholen, fehlt der Museumsleitung schlichtweg jedwedes Mandat.

Auch das Vorstandsmitglied des Deutschen Museumsbundes Reinhard Spieler hält die Ersetzung der alten Titel durch Sterne (Asteriske) für schwierig und hat dem Mitteldeutschen Rundfunk am 15.September 2021 folgendes gesagt: „Ich finde, wir sind als Museen historische Institutionen, und wir wollen eigentlich sichtbar machen, dass man in anderen Kulturen und zu anderen Zeiten andere Werte vertreten hat. Das ist der Sinn von Museen.“ Für ihn sei es aber durchaus denkbar, dass sich die Titel mehrmals ändern. Dann könnte man beispielsweise noch dazusetzen „Von 1920 bis 1950 Zigeunermädchen, von 1950 bis 1980 Was weiß ich Ungarisches Mädchen und seit 2000 Mädchen mit Kopftuch“, erläuterte Spieler.

Nach dem Raub im Grünen Gewölbe vom November 2019, bei dem auch bereits Frau Ackermann verantwortliche Museumsdirektorin war, äußerte sich Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer wie folgt:

„Nicht nur die Staatlichen Kunstsammlungen wurden bestohlen, sondern wir Sachsen! Die Werte, die im Grünen Gewölbe und im Residenzschloss zu finden sind, sind von den ‎Menschen im Freistaat Sachsen über viele Jahrhunderte hart erarbeitet worden. Man kann die ‎Geschichte unseres Landes, unseres Freistaates nicht verstehen, ohne das Grüne Gewölbe und ‎die Staatlichen Kunstsammlungen Sachsens.“

Damit hat der Ministerpräsident sehr genau beschrieben, wie wichtig den Sachsen diese Kunstschätze sind. Durch eine politisch korrekte Kunst-Begriffszensur und einer allzu „woken“ Museumsleitung fühlen wir uns aber als sächsische Bürger erneut bestohlen!

Wir möchten die bisher erfolgten „sprachpolizeilichen“ (Zitat BILD) Auswüchse rückbenennen und in erster Linie verhindern, dass zukünftig weitere Kunstwerke umbenannt werden, denn Eingriffe in die Sprachgestaltung sind grundsätzlich autoritären Regimen zuzuschreiben und von Demokraten klar abzulehnen.

Sprache entwickelt sich dynamisch, das ist klar, aber das funktioniert in einer freiheitlichen Gesellschaft nur von unten nach oben niemals umgekehrt.

Sobald sich Vertreter von staatlichen Einrichtungen unmittelbar oder auch mittelbar in die Sprachgestaltung einbringen, sollten wir alle sehr aufmerksam werden, denn die Manipulation der Sprache, ist letztendlich auch die Manipulation des Denkens.

Wir fordern daher die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden auf, die 143 Kunstwerke wieder so zu benennen, wie sie seit Generationen schon immer heißen.

Das sind wir insbesondere unseren Vorfahren, die diese Werte erschaffen und erwirtschaftet haben, schuldig.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7.498 (3.726 in Sachsen)


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