23.04.2024, 22:27
Im zweiten Punkt der Aufzählung nach "Für diese Familien bleiben dann je nach Priorisierung eine von folgenden zwei Möglichkeiten" wurde das Wort "gezwungen" durch "verpflichtet" ersetzt. Grund: Vermeidung von Mißverständnissen. In RLP gibt es in der Ganztagsschule eine Schulpflicht bis 16 Uhr (Montag-Donnerstag).
Neue Begründung:
In RLP ist durch den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz eine Betreuung von mind. 7 Stunden (zumindest theoretisch) zugesichert. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Vereinbarkeit erleidet jedoch unter Umständen einen herben Dämpfer, wenn das Kind von der Kita in die Schule wechselt. In der ersten Klasse geht eine Ganztagsschule (GTS) bis 16 Uhr, die Halbtagsschule (HTS) in der Regel bis ca. 12 Uhr.
An vielen Schulen, den additiven Ganztagsschulen, kann man zwischen HTS und GTS wählen. Ganztagskinder und Halbtagskinder sind dort in der Regel in einer Klasse gemischt. Nach dem gemeinsamen Unterricht gehen die Halbtagskinder nach Hause oder werden extern betreut (Fördervereine, Hort,…), während die Ganztagsschüler ein Mittagessen bekommen, in die Lernzeit (Hausaufgaben) gehen und anschließend bis 16 Uhr in AGs betreut werden.
Für Kinder, die nicht in die GTS gehen, gibt es keine gesetzlich garantierte Betreuungsmöglichkeit bis 14 Uhr oder später. Die externen Betreuungsmöglichkeiten (Hort, betreuende Grundschule, Fördervereine,…) gibt es nicht in ausreichendem Umfang. Das bedeutet, dass viele Eltern, die ihr Kind nicht bis 16 Uhr in die Schule schicken wollen oder können, keine ausreichende Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind finden.
Ein Betreuungsumfang, der erheblich schlechter ist als der Mindestbetreuungsumfang einer Kita (7h), ist für viele Familien nicht mit der bisherigen Ausübung des Berufs vereinbar. Für diese Familien bleiben dann je nach Priorisierung eine von folgenden zwei Möglichkeiten:
- Die Familie sieht sich gezwungen, das Kind in einer GTS (falls eine solche verfügbar ist) anzumelden, da ansonsten eine Betreuung nach 12/13 Uhr nicht garantiert werden kann.
- Die Familie will auf keinen Fall, dass das Kind
gezwungenverpflichtet ist, bis um 16 Uhr in der Schule zu bleiben, daher wird das Kind nicht in einer GTS angemeldet. Hierfür werden notfalls auch berufliche Nachteile in Kauf genommen. Von diesen Familien findet ein Teil keinen Platz für Ihr Kind in einer Mittagsbetreuung (z.B. Hort, Großeltern,…). In diesem Fall muss dann mind. ein Elternteil beruflich kürzertreten, um das staatliche Versagen bei der Mittagsbetreuung der Schüler aufzufangen. Wir machen darauf aufmerksam, dass es in unserem Land einen enormen Fachkräftemangel gibt. Es fehlt an Lehrern, Erziehern, Handwerkern, Pflegekräften, Ärzten, und vielem mehr. Wenn Fachkräfte nicht arbeiten können, weil es keine ausreichende Mittagsbetreuung für Schüler gibt, dann entsteht hier ein, völlig unnötiger, Schaden. Dieser Schaden betrifft die Familien, die Wirtschaft und auch (durch verringerte Steuereinnahmen) den Staat. Die oben genannten Bedürfnisse von Familien zu ignorieren ist daher weder zeitgemäß noch sinnvoll.
Wir fordern, dass allen Schulkindern, unabhängig davon, ob sie eine GTS besuchen oder nicht, eine Mittagsbetreuung optional angeboten wird, die mindestens vergleichbar mit dem Betreuungsumfang von Kitas ist. Dabei ist Eltern wichtig:
- Ein Mittagessen für ihr Kind
- Eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung
Uns ist bewusst, dass dies nicht an allen Schulen landesweit kurzfristig umsetzbar ist, da an manchen Schulen bauliche Maßnahmen notwendig sind (z.B. Bau einer Mensa). Für Schulen, die ohnehin schon GTS-Schüler haben, wäre eine Flexibilisierung der GTS meist problemlos ohne relevante Mehrkosten machbar, da für die GTS-Schüler ja ohnehin schon Räume und Personal vorhanden sind. Manche Strukturen können sogar verschlankt werden, da keine Zwangstrennung und somit Doppelbetreuung von GTS-Kindern und mittagsbetreuten HTS-Kindern mehr vorgenommen werden muss. Aber selbst wenn durch die Flexibilisierung insgesamt etwas höhere Kosten aufträten, dann wären diese Kosten mehr als gerechtfertigt, das sollte uns sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der erhöhte Level an Gleichbehandlung und Gerechtigkeit (aktuell erhalten nicht alle Eltern eine Mittagsbetreuung für ihre Halbtagskinder) wert sein.
Desweiteren fordern wir mehr Entscheidungshoheit der Schulleitungen bei diesem Thema. Die Schulleitungen und Lehrer kennen sich mit der jeweiligen Situation und der Machbarkeit an ihrer eigenen Schule am besten aus. Wenn Schulleitung, Lehrer und Eltern einer Schule sich einig wären, dass ein flexibles Angebot der Ganztagsschule für alle ein Gewinn wäre, dann gibt es eigentlich keinen Grund, warum die Politik einer Weiterentwicklung der Ganztagsschule und einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Weg stehen sollte. Kurzfristig sollte daher den Schulleitungen die Freiheit gegeben werden, an ihrer Schule eine flexible Gestaltung umzusetzen.
Sehr geehrte Frau Dr. Hubig, wir fordern eine Flexibilisierung der Ganztagsschule zugunsten einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Dr. Thomas Hoffelder für die ARGE-SEB GS Mainz (Arbeitsgemeinschaft der Schulelternbeiräte an Mainzer Grundschulen)
Neues Zeichnungsende: 21.07.2024
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