06.06.2021, 13:09
Sehr geehrte Unterstützer,
nach fast einem halben Jahr ist jetzt der Beschluss des Bundestages zu unserer Petition eingegangen. Leider wurde unser Anliegen - zusammen mit mehreren ähnlichen Eingaben - abgelehnt.
Im Beschluss erkennt der Petitionsausschuss die Betroffenheit der Ferienwohnungsvermieter durchaus an. Unter Verweis auf die Regelungen der Überbrückungshilfe II (Nov./Dez.) wird ausgeführt, dass auch private Vermietungen von Fewos antragsberechtigt wären, "jedoch müssen diese im Haupterwerb und gewerblich betrieben werden". Nun ist aber "im Haupterwerb und gewerblich" eben gerade nicht privat. Vollends bizarr erscheint dann die Begründung: "Eine Ausnahme... ist aus Gleichheitsgründen (Art. 3 GG) nicht möglich." Der Bezug auf Art. 3 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" erscheint hier wie eine Verhöhnung, wird er doch zur Legitimation einer extremen Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung bemüht. Da stellt sich die Frage, wer wird denn hier ungleich behandelt!
Abschließend sei noch erwähnt, dass es einen Minderheitsantrag zur Überweisung an das BMWi gab, der aber von der Mehrheit abgelehnt wurde.
Den Originaltext füge ich als Anhang bei.
Peter Vogel