21.02.2023, 00:53
www.konstanz.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1037229&SILFDNR=1003000
Mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass in dieser Sitzung der Oberbürgermeister von Konstanz eine Abstimmung über die Erhöhung der Gebühren um 35% veranlasst hatte, obwohl erst zuvor im spezialisierten Jugendhilfeausschuß diese ursprünglich geplante Erhöhung mehrheitlich auf 25% herabgesetzt wurde.
Zu unserer Erleichterung wurde diese Änderung aber abgelehnt!
Wir haben ein paar positive Entwicklungen verfolgt, auch wenn sie unserer Ansicht nicht ausreichend sind:
1. Die höchste Einkommensstufe soll nur mit 30% Aufschlag statt 50% belastet werden
• Nach den als notwendig prognostizierten Beiträgen bis 2027 würde die maximale Belastung für Krippenplätze in 2027 dann „nur“ bei einer Erhöhung um 261% liegen, was etwa 846€ wären
2. Die Einkommensgrenzen des gestuften Modells sollen nach der ersten Stufe um jeweils 15% erhöht werden
• Damit läge die maximale Stufe (4.) dann bei 80.270€ bei einem *KiTa*-Kind
• Das durchschnittliche deutsche Einkommen (Vollzeit+Teilzeit+geringfügige Beschäftigung) lag 2021 bei etwa 38.400€ Jahres-Brutto. (Quelle: de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/#topicOverview )
• Damit würden, wenn beide Eltern arbeiten und das Kindergeld (3000€/Kind) angerechnet wird, ein durchschnittlich verdienendes Paar sehr knapp an der Grenze zur höchsten Stufe landen (79.800€)
• Ein durchschnittlich verdienendes Ehepaar sollte erwartungsgemäß bei dem Mittel der 100% Stufe (2.) landen und nicht kurz vor der höchsten Stufe.
3. Gespräche mit freien und kirchlichen Trägern zur Harmonisierung der Elternbeitragsgebühren dürfen aufgenommen werden
• Wird in der Zukunft die Einbeziehung aller betroffenen Eltern zu einem Dialog erleichtern.
Leider wurden auch Entscheidungen getroffen, die eindeutig negativ beurteilt werden müssen:
1. Die Erhöhung der Elternbeiträge städtischer KiTas in Höhe von 25% soll kommen
2. Ein Vorschlag, für die Einkommensbemessung das Nettoeinkommen statt dem Bruttoeinkommen zu nutzen, wurde abgelehnt
3. Es sollen weitere Erhöhungen des Elternbeitrags gemäß Absatz 3 der vorgelegten geänderten Beschlussvorlage geplant werden
• Absatz 3 der geänderten Beschlussvorlage entspricht dem Punkt 4.2 der Beschlussvorlage, die wir in den Quellen der Petition angeben. Es handelt sich also um die extremen weiteren Gebührenerhöhungen, die bis 2027 als notwendig prognostiziert werden.
Über den geänderten Beschluß wird final im Gemeinderat der Stadt Konstanz am 02. März 2023 abgestimmt.