13.10.2023, 11:50
Erläuterung und Kenntlichmachung der eigenen Auffassung, Verdeutlichung, dass die Gesetzesänderung geplant ist
Neue Begründung:
Warum ist diese Petition wichtig?
im Rahmen der letzten Reform zum Personenbeförderungsrecht aus dem Jahr 2021 wurde auch der Nachweis der Fachkunde für Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer von Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs („kleiner Fachkundenachweis“) in § 48 Absatz 4 Nummer 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) integriert:
Der Gelegenheitsverkehr, einst vom Staat in die Welt gerufen, soll alle Menschen die Möglichkeit geben zu einem bestimmten Anlass oder Termin von A nach B zu kommen. Ob vom Flughafen, Bahnhof zum Zielort, oder einfach nur zu Freunden oder zum Arzt. Speziell wenn Menschen keine Lizenz zum Führen von einem motorisierten Gefährt besitzen, gleich jeder Voraussetzung. Ob zu alt, zu jung, körperlich oder geistig oder beides, nicht in der Lage seine Mobilität auch über weitere Strecken hinaus zu realisieren.
Hierfür steht unser Gewerbe TAXI und MIETWAGEN. Unternehmen die diese Mobilität in jeder Lage und qualifiziert gewährleisten.
Erste und wichtigste Voraussetzung:
Ein Mensch, „der Fahrer“, der eine bestimmte Qualifikation mitbringt. Das höchste Gut unseres Gewerbes. Natürlich auch ein Fahrzeug, das die Beförderung in allen Situationen sicher und zuverlässig ermöglicht, jedoch ist das in unserer technologischen, automobilen Welt wohl eher kein Problem, im Gegensatz zum Fahrermangel. Durch die geplante Gesetzesregelung einer „kleinen Fachkunde“ mit aktuell über 300 geplanten Fragen (BVTM stellt 360 Vorschläge zur Fachkunde bereit (taxi-times.com)) durch eine halbstaatliche Stelle, werden nach unserer Erfahrung mögliche Bewerber, die meist auch als Teilzeitmitarbeiter benötigt werden, abgeschreckt. Das verschlechtert eher die Personalsituation im Bereich Fahrer, anstatt dass sie den Mangel beseitigt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Baden-Württemberg)