Verkehr

Fachkunde - Qualifizierung von Fahrern des Taxi- und Mietwagengewerbes in die Hände der Unternehmer

Petition richtet sich an
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

357 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

357 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet Oktober 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

24.07.2024, 13:15

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Sehr geehrte Kollegen und Unterstützer,

leider wurde unser Anliegen über eine verträgliche Fachkundeprüfung für unsere Mitarbeiter abgelehnt.
Die Personalnot wird dadurch nicht besser und die Kosten werden weiter unnötig steigen.
Die Prüfung wird zur Qualität des Gewerbes definitiv nicht beitragen. Dies kann nur der Unternehmer selbst durch kontinuirliche Schulungen im eigenen Haus, speziell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten, erreichen. Der Bürokratieaufwand wird dadurch auch nicht weniger, weder für uns noch für die Aufsichtsbehörden.

Trotzdem, Danke ich unserer Gemeinschaft und allen unterstützenden Freunden des Taxi/Mietwagengewerbes! Ebenso Danke an den VVB, Verband des Verkehrsgewerbes Baden, besonders Herr Tobias Lang und Jan Reiter die uns mit Rat und Tat unterstützt haben!

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Wüst



28.02.2024, 10:07

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Sehr geehrte Unterstützende des Taxi/Mietwagengewerbes,

die direkte Anfrage an das Ministerium für Verkehr in Baden Wuerttemberg hat im ersten Schritt sich neutral zu der Sache gestellt. Im Brief des Ministerium wird auf das beschlossene Gesetz verwiesen und die kommende Ausarbeitung der Länder für eine bundeseinheitliche Lösung.

Die Antwort des Ministeriums kann in der PDF Dateien eingesehen werden.

Wir geben nicht auf und haben unsere Petition nun ins Parlament eingereicht.

Allzeit gute Fahrt und freundliche Grüße
Tobias Wüst



13.10.2023, 11:50

Erläuterung und Kenntlichmachung der eigenen Auffassung, Verdeutlichung, dass die Gesetzesänderung geplant ist


Neue Begründung:

Warum ist diese Petition wichtig?

im Rahmen der letzten Reform zum Personenbeförderungsrecht aus dem Jahr 2021 wurde auch der Nachweis der Fachkunde für Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer von Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs („kleiner Fachkundenachweis“) in § 48 Absatz 4 Nummer 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) integriert:

 

Der Gelegenheitsverkehr, einst vom Staat in die Welt gerufen, soll alle Menschen die Möglichkeit geben zu einem bestimmten Anlass oder Termin von A nach B zu kommen. Ob vom Flughafen, Bahnhof zum Zielort, oder einfach nur zu Freunden oder zum Arzt. Speziell wenn Menschen keine Lizenz zum Führen von einem motorisierten Gefährt besitzen, gleich jeder Voraussetzung. Ob zu alt, zu jung, körperlich oder geistig oder beides, nicht in der Lage seine Mobilität auch über weitere Strecken hinaus zu realisieren.

Hierfür steht unser Gewerbe TAXI und MIETWAGEN. Unternehmen die diese Mobilität in jeder Lage und qualifiziert gewährleisten.

Erste und wichtigste Voraussetzung:      

Ein Mensch, „der Fahrer“, der eine bestimmte Qualifikation mitbringt. Das höchste Gut unseres Gewerbes. Natürlich auch ein Fahrzeug, das die Beförderung in allen Situationen sicher und zuverlässig ermöglicht, jedoch ist das in unserer technologischen, automobilen Welt wohl eher kein Problem, im Gegensatz zum Fahrermangel. Durch die geplante Gesetzesregelung einer „kleinen Fachkunde“ mit aktuell über 300 geplanten Fragen (BVTM stellt 360 Vorschläge zur Fachkunde bereit (taxi-times.com)) durch eine halbstaatliche Stelle, werden nach unserer Erfahrung mögliche Bewerber, die meist auch als Teilzeitmitarbeiter benötigt werden, abgeschreckt. Das verschlechtert eher die Personalsituation im Bereich Fahrer, anstatt dass sie den Mangel beseitigt.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Baden-Württemberg)


13.10.2023, 11:06

Erläuterung und Kenntlichmachung der eigenen Auffassung


Neuer Petitionstext:

Qualifizierung von Fahrern des Taxi- und Mietwagengewerbes in die Hände der Unternehmer legen

Forderung:

Die unterzeichnenden Unternehmen sind der Auffassung, dass die Ausgestaltung der Fachkunde neben der Verkehrssicherheit dringend auch der Situation der Personalnot Rechnung tragen muss (Falkenseer Taxi-Unternehmen berichten von Personalmangel (maz-online.de)).

Uns ist bewusst, dass die Planungen – Fragenkatalog etc. – bereits fortgeschritten sind, dass bereits Fachverbände dazu gehört wurden. (VMK gibt grünes Licht für Fachkunde-Prüfung – Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.)

Dennoch wollen wir auf unsere Situation am Arbeitsmarkt ausdrücklich hinweisen. Es geht aus unserer Sicht schlichtweg um die Zukunftsfähigkeit unseres Gewerbes mit seinen Dienstleistungen im Bereich der Mobilität für Jedermann, für Kranke, für in der Mobilität eingeschränkte, für Schüler u.v.m. – insbesondere gilt dies für den ländlichen Raum.

Hierfür sind wir auf Personal angewiesen, welches wir unbürokratisch und ohne abzuschrecken dem Arbeitsmarkt zuführen können.

Durch die aktuell bestehende Regelungslücke konnten die Unternehmen der Branche nach unseren Erfahrungen flächendeckend vermehrt Fahrpersonal gewinnen, auf deren Qualität wir selbst geachtet haben und dies auch weiter tun werden. Die Verkehrssicherheit wurde nicht beeinträchtig, die Versorgung aufrechterhalten und Arbeitsplätze geschaffen.

Als unterzeichnende Unternehmen unterstützen wir den Gedanken und die Ziele an eine Fachkunde für alle Personenbeförderungen. Qualität und Sicherheit stehen ganz oben.

Genau deshalb fordern wir den Petitionsausschuss des Landtages sowie das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg auf, den Nachweis der Fachkunde in die Hände der Unternehmen zu legen. Diese können nach unserem Dafürhalten am besten als geeignete Stelle fungieren. Selbstverständlich muss dies einer Kontrolle unterzogen werden können, worauf wir bestehen.

Dies möchten wir mit einem zweistufigen Aufbau zur Erlangung der Fachkunde gewährleisten:

  1.    Inhaltlich definierte Unterweisung durch das Unternehmen

Das Unternehmen bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation –

Verantwortliche Person im Unternehmen muss der Genehmigungsinhaber sein. Verstöße

können die persönliche Eignung in Frage stellen.

 

2.     Verständnisprüfung der Unterweisungsinhalte (Fester Prüfungskatalog mit ca. 40 Fragen

in verschiedenen Sprachen – multiple choise) vor Ort im Unternehmen.

Die ordnungsgemäße Durchführung wird ebenfalls vom Unternehmen bestätigt.

Verantwortliche Person im Unternehmen muss der Genehmigungsinhaber sein.

Verstöße können die persönliche Eignung in Frage stellen.

 

Die Dokumentation der Unterweisung und das Ergebnis der Verständnisprüfung sind der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.

 

Uns ist bewusst, dass dies Vertrauen in die Unternehmen voraussetzt. Schenken Sie uns dieses – wir werden es als Branche durch gute Dienstleistungen im Rahmen der Mobilität bestätigen.

Was sind die notwendigen Qualifikationen eines Taxis oder Mietwagenfahrers:

-       Sicheres Führen eines motorisierten Fahrzeugs im Straßenverkehr.

 

Dazu zählt eine sichere Bewegung im Straßenverkehr mit der Beachtung aller Regeln der StVo,

jedoch auch der Beachtung der speziellen Regeln für das Taxi oder Mietwagen Gewerbes.

 

-      Eine hohe soziale Kompetenz. 

 

Um auf die verschiedenen Charakteren und Voraussetzungen des Fahrgastes zu reagieren,

aber auch zu agieren wie z.B. bei Besucher aus anderen Nationen, ältere oder jüngere

Menschen, Rollstuhlfahrer, Fahrgäste mit Haustieren usw. 

 

Was benötigen wir, um diese Herausforderungen in einem immer größer werdenden Personalmangel zu gewährleisten:

-       Eine qualifizierte und stetige Ausbildung der meist quereinsteigenden Mitarbeiter/Fahrer in

unserem Gewerbe.

 

Wer kann diese qualifizierte und stetige Ausbildung am besten leisten:

-       Der Unternehmer selbst.

 

Durch kontinuierliche Schulungen der Mitarbeiter/Fahrer gewährleistet der Unternehmer eine stets hohe Kompetenz in allen Bereichen in seinem Unternehmen.

 

Deswegen fordern wir als Unternehmer das Land Baden-Württemberg auf, diese Stelle an die Unternehmen zu delegieren.

 



Neue Begründung:

Warum ist diese Petition wichtig?

im Rahmen der letzten Reform zum Personenbeförderungsrecht aus dem Jahr 2021 wurde auch der Nachweis der Fachkunde für Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer von Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs („kleiner Fachkundenachweis“) in § 48 Absatz 4 Nummer 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) integriert:

 

Der Gelegenheitsverkehr, einst vom Staat in die Welt gerufen, soll alle Menschen die Möglichkeit geben zu einem bestimmten Anlass oder Termin von A nach B zu kommen. Ob vom Flughafen, Bahnhof zum Zielort, oder einfach nur zu Freunden oder zum Arzt. Speziell wenn Menschen keine Lizenz zum Führen von einem motorisierten Gefährt besitzen, gleich jeder Voraussetzung. Ob zu alt, zu jung, körperlich oder geistig oder beides, nicht in der Lage seine Mobilität auch über weitere Strecken hinaus zu realisieren.

Hierfür steht unser Gewerbe TAXI und MIETWAGEN. Unternehmen die diese Mobilität in jeder Lage und qualifiziert gewährleisten.

Erste und wichtigste Voraussetzung:      

Ein Mensch, „der Fahrer“, der eine bestimmte Qualifikation mitbringt. Das höchste Gut unseres Gewerbes. Natürlich auch ein Fahrzeug, das die Beförderung in allen Situationen sicher und zuverlässig ermöglicht, jedoch ist das in unserer technologischen, automobilen Welt wohl eher kein Problem, im Gegensatz zum Fahrermangel. Durch die Gesetzesregelung einer „kleinen Fachkunde“ mit aktuell über 300 geplanten Fragen (BVTM stellt 360 Vorschläge zur Fachkunde bereit (taxi-times.com)) durch eine bestimmte halbstaatliche Stelle, werden nach unserer Erfahrung mögliche Bewerber, die meist auch als Teilzeitmitarbeiter benötigt werden, abgeschreckt. Das verschlechtert eher die Personalsituation im Bereich Fahrer, anstatt dass sie den Mangel beseitigt.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Baden-Württemberg)


13.10.2023, 10:56

Eingabe von Quellen zur Unterstützung der seriösen Dringlichkeit unserer Petition


Neuer Petitionstext:

Qualifizierung von Fahrern des Taxi- und Mietwagengewerbes in die Hände der Unternehmer legen

Forderung:

Die unterzeichnenden Unternehmen sind der Auffassung, dass die Ausgestaltung der Fachkunde neben der Verkehrssicherheit dringend auch der Situation der Personalnot Rechnung tragen muss.muss (Falkenseer Taxi-Unternehmen berichten von Personalmangel (maz-online.de)).

Uns ist bewusst, dass die Planungen – Fragenkatalog etc. – bereits fortgeschritten sind, dass bereits Fachverbände dazu gehört wurden. (VMK gibt grünes Licht für Fachkunde-Prüfung – Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.)

Dennoch wollen wir auf unsere Situation am Arbeitsmarkt ausdrücklich hinweisen. Es geht aus unserer Sicht schlichtweg um die Zukunftsfähigkeit unseres Gewerbes mit seinen Dienstleistungen im Bereich der Mobilität für Jedermann, für Kranke, für in der Mobilität eingeschränkte, für Schüler u.v.m. – insbesondere gilt dies für den ländlichen Raum.

Hierfür sind wir auf Personal angewiesen, welches wir unbürokratisch und ohne abzuschrecken dem Arbeitsmarkt zuführen können.

Durch die aktuell bestehende Regelungslücke konnten wir alsdie Unternehmen der Branche nach unseren Erfahrungen flächendeckend vermehrt Fahrpersonal gewinnen, auf deren Qualität wir selbst geachtet haben und dies auch weiter tun werden. Die Verkehrssicherheit wurde nicht beeinträchtig, die Versorgung aufrechterhalten und Arbeitsplätze geschaffen.

Als unterzeichnende Unternehmen unterstützen wir den Gedanken und die Ziele an eine Fachkunde für alle Personenbeförderungen. Qualität und Sicherheit stehen ganz oben.

Genau deshalb fordern wir den Petitionsausschuss des Landtages sowie das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg auf, den Nachweis der Fachkunde in die Hände der Unternehmen zu legen. Diese können nach unserem Dafürhalten am besten als geeignete Stelle fungieren. Selbstverständlich muss dies einer Kontrolle unterzogen werden können, worauf wir bestehen.

Dies möchten wir mit einem zweistufigen Aufbau zur Erlangung der Fachkunde gewährleisten:

  1.    Inhaltlich definierte Unterweisung durch das Unternehmen

DasDas Unternehmen bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation –

VerantwortlicheVerantwortliche Person im Unternehmen muss der Genehmigungsinhaber sein. Verstöße

könnenkönnen die persönliche Eignung in Frage stellen.

 

2.     Verständnisprüfung2.     Verständnisprüfung der Unterweisungsinhalte (Fester Prüfungskatalog mit ca. 40 Fragen

inin verschiedenen Sprachen – multiple choise) vor Ort im Unternehmen.

DieDie ordnungsgemäße Durchführung wird ebenfalls vom Unternehmen bestätigt.

VerantwortlicheVerantwortliche Person im Unternehmen muss der Genehmigungsinhaber sein.

VerstößeVerstöße können die persönliche Eignung in Frage stellen.

 

Die Dokumentation der Unterweisung und das Ergebnis der Verständnisprüfung sind der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.

 

Uns ist bewusst, dass dies Vertrauen in die Unternehmen voraussetzt. Schenken Sie uns dieses – wir werden es als Branche durch gute Dienstleistungen im Rahmen der Mobilität bestätigen.

Was sind die notwendigen Qualifikationen eines Taxis oder Mietwagenfahrers:

-       Sicheres Führen eines motorisierten Fahrzeugs im Straßenverkehr.

 

DazuDazu zählt eine sichere Bewegung im Straßenverkehr mit der Beachtung aller Regeln der StVo,

jedochjedoch auch der Beachtung der speziellen Regeln für das Taxi oder Mietwagen Gewerbes.

 

-       Eine-      Eine hohe soziale Kompetenz. 

 

UmUm auf die verschiedenen Charakteren und Voraussetzungen des Fahrgastes zu reagieren,

aberaber auch zu agieren wie z.B. bei Besucher aus anderen Nationen, ältere oder jüngere

Menschen,Menschen, Rollstuhlfahrer, Fahrgäste mit Haustieren usw. 

 

Was benötigen wir, um diese Herausforderungen in einem immer größer werdenden Personalmangel zu gewährleisten:

-       Eine qualifizierte und stetige Ausbildung der meist quereinsteigenden Mitarbeiter/Fahrer in

unseremunserem Gewerbe.

 

Wer kann diese qualifizierte und stetige Ausbildung am besten leisten:

-        Der-       Der Unternehmer selbst.

 

Durch kontinuierliche Schulungen der Mitarbeiter/Fahrer gewährleistet der Unternehmer eine stets hohe Kompetenz in allen Bereichen in seinem Unternehmen.

 

Deswegen fordern wir als Unternehmer das Land Baden-Württemberg auf, diese Stelle an die Unternehmen zu delegieren.

 



Neue Begründung:

Warum ist diese Petition wichtig?

im Rahmen der letzten Reform zum Personenbeförderungsrecht aus dem Jahr 2021 wurde auch der Nachweis der Fachkunde für Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer von Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs („kleiner Fachkundenachweis“) in § 48 Absatz 4 Nummer 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) integriert:

 

Der Gelegenheitsverkehr, einst vom Staat in die Welt gerufen, soll alle Menschen die Möglichkeit geben zu einem bestimmten Anlass oder Termin von A nach B zu kommen. Ob vom Flughafen, Bahnhof zum Zielort, oder einfach nur zu Freunden oder zum Arzt. Speziell wenn Menschen keine Lizenz zum Führen von einem motorisierten Gefährt besitzen, gleich jeder Voraussetzung. Ob zu alt, zu jung, körperlich oder geistig oder beides, nicht in der Lage seine Mobilität auch über weitere Strecken hinaus zu realisieren.

Hierfür steht unser Gewerbe TAXI und MIETWAGEN. Unternehmen die diese Mobilität in jeder Lage und qualifiziert gewährleisten.

Erste und wichtigste Voraussetzung:      

Ein Mensch, „der Fahrer“, der eine bestimmte Qualifikation mitbringt. Das höchste Gut unseres Gewerbes. Natürlich auch ein Fahrzeug, das die Beförderung in allen Situationen sicher und zuverlässig ermöglicht, jedoch ist das in unserer technologischen, automobilen Welt wohl eher kein Problem, im Gegensatz zum Fahrermangel. Durch die Gesetzesregelung einer „kleinen Fachkunde“ mit aktuell über 300 geplanten Fragen (BVTM stellt 360 Vorschläge zur Fachkunde bereit (taxi-times.com)) durch eine bestimmte halbstaatliche Stelle, werden mögliche Bewerber, die meist auch als Teilzeitmitarbeiter benötigt werden, abgeschreckt. Das verschlechtert eher die Personalsituation im Bereich Fahrer, anstatt dass sie den Mangel beseitigt.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4 (4 in Baden-Württemberg)



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