29.09.2022, 14:56
Liebe Unterstützende,
die offene Rechtsfrage: Verstößt § 59 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 253a SGB VI in der auch aktuell gültigen Fassung des EM-Leistungsverbesserungsgesetzes vom 17.7.2017 (BGBl I 2509) gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 GG), indem Versicherte, deren Rente vor dem Jahr 2018 begonnen hat, vollständig von der dort geregelten (schrittweisen) Anhebung des Endes der Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen sind?
Termin zur mündlichen Verhandlung beim Bundessozialgericht wäre voraussichtlich am 10.11.22
Wir möchten nochmals auf die Petition: Renten wie in Österreich hinweisen und um zahlreiche Unterstützung bitten.
Renten wie in Österreich! Jetzt!
www.openpetition.de/petition/online/renten-wie-in-oesterreich-jetzt
Von Rückfragen bitten wir derzeit abzusehen. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
-Gruppe Bestandsrentner-