26.03.2022, 14:47
Liebe Mitstreiter,
Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der damit eine Verabredung aus dem Ampel-Koalitionsvertrag umsetzt.
Bearbeitungsstand des Entwurfs 23.03.2022
Einsehbar unter folgendem LINK:
www.portal-sozialpolitik.de/...s_und_EM_Bestandsverbesserungsgesetz_RefE.pdf
Laut Entwurf derzeit erst ab 01.07.2024
Die Erhöhung betrifft EM-Rentner, die schon längere Zeit diese Rente beziehen. Wer in der Zeit von Januar 2001 bis 30. Juni 2014 eine EM-Rente bewilligt bekam, soll im Konzept von Heil einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Für Personen, die von Juli 2014 bis Ende 2018 EM-Rentner wurden, schlägt Heil einen Zuschlag von 4,5 Prozent vor.Einbezogen werden laufende Erwerbsminderungsrenten sowie laufende Altersrenten, bei denen unmittelbar zuvor eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde. Da auch für Renten wegen Todes die Zurechnungszeit für die Berechnung berücksichtigt wird, erhalten auch diese einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Damit das Ganze nicht viel Verwaltungsaufwand auslöst, will Heil die Besserstellung über die Zuschläge abwickeln. Die muss man nicht separat beantragen, sie sollen dann den betroffenen Personen vielmehr automatisch ausgezahlt werden.
Wir werden weiter berichten, wenn es dazu Neuigkeiten gibt. Deshalb bitten wir von Rückfragen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-