Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

7.975 Unterschriften

Sammlung beendet

7.975 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

04.10.2021, 14:30

Sehr geehrte Damen und Herren,
1953 erkannte die Bundesrepublik Deutschland die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) an. In Artikel 6 Abs. 1 EMRK verpflichtete sie sich faire Ve3rfahren durchzuführen. Faire Verfahren sind insbesondere von dem Einsatz neutraler Richter, deren Urteil dem Gesetz folgt, gekennzeichnet.

Ist Ihnen bekannt, dass Exekutive und Judikative nicht nach dem Gesetz urteilen?

Das Grundgesetz untersagte mit seiner Formulierung in Artikel 20 Abs. 2 (Gewaltenteilung), dass es fortan unstatthaft sei, dass die vormaligen Rechtsabteilungen im bisherigen Reichsversicherungsamt verblieben. Daraufhin wurden diese Rechtsabteilungen als Sozialgerichte mit der bekannten Hierarchie ausgegliedert.

Zur personellen Besetzungen der höchsten Gerichte bediente man sich der NS-Juristen. Es ist davon auszugehen, dass diese das bisherige "so erfolgreiche Rechtssystem" in der Sozialgerichtsbarkeit fest verankerten und deren Bestand auch heute noch Geltung hat.

Der BECK-VERLAG sah sich in jüngster Zeit genötigt wenigsten die Namen dieser NS-Juristen von den Kommentaren zu nehmen.

Das wäre m.E. alles noch umdeutbar, wäre wenigstens sichergestellt, dass die ausführenden Amtsträger Gesetz und Recht einhalten. Es gibt keine Funktionstrennung, keine Kontrolle, die dazu eine Aussage machen könnte.

Es ist folglich nicht sichergestellt, dass die Amtspersonen Gesetz und Recht ihren Handlungsentscheidungen zugrunde legen. Es gibt keine Kontrolle, die dies zum Gegenstand haben könnte. Die Staatsanwaltschaften, die der Exekutive unterstellt sind, entscheiden selbständig, ob die Amtsträger angeklagt und letztlich auch verurteilt werden. Letzteres hat zur Konsequenz, dass sie damit darüber entscheiden, ob die Richter wegen Rechtsbeugung und damit Missachtung ihrer hoheitlichen Machtsausübung schuldig gesprochen werden. Solange diese Richter nicht schuldig gesprochen sind, gelten sie als unbescholten und beugen das Recht weiterhin.

Es gibt folglich kein Recht, dass einzufordern wäre.

Ich bin selbst Erwerbsminderungsrentner und von der Petition betroffen. M.E. sollte sichergestellt sein, dass Gesetze, auf die man sich bezieht, auch angewandt werden. Solange dies nicht gegeben ist, ist das so eine Sache von Zufall.

Rechtsstaatlichkeit ist in der Bundesrepublik lediglich auf dem Papier und praktisch nicht durchsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zimmer


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