28.05.2021, 15:41
Liebe Unterstützer der Petition,
in der Zwischenzeit liegen 2 Verfahren beim Bundessozialgericht in Kassel.
Zuständig ist der 13. Senat. Gerichtstermine gibt es leider noch nicht.
B 13 R 24/20 R Vorinstanz: LSG Essen, L 14 R 883/19, 13.03.2020 Verstößt § 59 Abs 1, Abs 2 S 2 iVm § 253a SGB 6 in der auch aktuell gültigen Fassung des EM-Leistungsverbesserungsgesetzes (juris: EMLVG) vom 17.7.2017 (BGBl I 2509) gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG), indem Versicherte, deren Rente vor dem Jahr 2018 begonnen hat, vollständig von der dort geregelten (schrittweisen) Anhebung des Endes der Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen sind?
B 13 R 4/21 R Vorinstanz: LSG Schleswig, L 1 R 160/18, 21.01.2021 Verstößt § 59 Abs 1, Abs 2 S 2 iVm § 253a SGB 6 in der auch aktuell gültigen Fassung des EM-Leistungsverbesserungsgesetzes (juris: EMLVG) vom 17.7.2017 (BGBl I 2509) gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG), indem Versicherte, deren Rente vordem Jahr 2018 begonnen hat, vollständig von der dort geregelten (schrittweisen) Anhebung des Endes der Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen sind?
Der Petitionsauschuss hat sich leider zu den Rentenabschlägen bei Erwerbsminderung immer noch nicht gemeldet bzw. es liegt noch keine Entscheidung vor.
Wir werden uns sofort melden, sollte uns eine Entscheidung vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-