04.06.2019, 18:35
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht: Prof.Dr.Wolfgang Meyer.
Urteilsverkündung beim Bundessozialgericht in Kassel: Die Abschläge bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente an eine 47-jährige Frau in Ostfriesland sind rechtswidrig, verkündet Professor Dr. Wolfgang Meyer, Vorsitzender des 4. Senats. Als das Gericht Monate später die schriftliche Begründung der Entscheidung veröffentlicht, wird klar: Die Folgen sind dramatisch. Rund 750 000 Erwerbsminderungsrentner sind betroffen. Sie haben nach dem Urteil Anspruch auf Nachzahlung von insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro. Pro Jahr kommen rund 150 000 Neu-Rentner hinzu. Auch sie haben nach dem Urteil Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Behörde leistet Widerstand
Monatelang diskutieren die Rentenversicherer. Sie beraten sich mit den Beamten im Arbeits- und Sozialministerium.Ihre Entscheidung : Sie werden das Urteil mit Rückendeckung aus dem Ministerium nicht umsetzen. Ihre Nachzahlung erhält zunächst nur die Klägerin aus Ostfriesland, die im Mai ihren Prozess vor dem Bundessozialgericht gewann. Alle anderen Erwerbsminderungsrentner erhalten zunächst keine höhere Rente und auch keine Nachzahlung. Begründung für den Widerstand gegen die Richter: „Anders als das Bundessozialgericht geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die Erwerbsminderungsrenten mit einem Abschlag versehen sind, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden“, erklärt die Rentenversicherung in ihrer Pressemitteilung. Verbindliche Instanz für die Auslegung des 2001 neu in Kraft getretenen Rentengesetzes ist jedoch das Bundessozialgericht. Professor Meyer und seine Kollegen im 4. Senat kommen bei der Interpretation der Vorschriften nicht zuletzt wegen verfassungsrechtlicher Überlegungen zu dem Ergebnis: Der Abschlag widerspricht dem Gesetz. Erwerbsminderungsrentner haben Anspruch auf die volle Rente, wenn sie bei Bewilligung der Rente noch nicht 60 Jahre alt sind.
Prof.Dr.Wolfgang Meyer wurde 2007 als Vorsitzender Richter des 4. Senats abgelöst .
Prof.Dr. Wolfgang Meyer wurde in den 2. Senat versetzt – er war nicht mehr zuständig für Rentenangelegenheiten.
Ab 2007 wurden Neueingänge zum Rentenrecht dem sachlich ebenfalls zuständigen 5a. Senat zugeteilt..
richterliche Unabhängigkeit?