22.05.2019, 19:08
Am 23. Mai 1949 - vor genau 70 Jahren - wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet und trat mit Ablauf des Tages in Kraft.
Menschenwürde (Artikel 1): "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Der Mensch darf deshalb nicht zum "bloßen Objekt" staatlichen Handelns gemacht werden. Er hat einen "Achtungsanspruch", allein weil er ein Mensch ist. Das gilt auch bei Hilfsbedürftigkeit sowie am Lebensanfang und -ende. Die Menschenwürde-Garantie ist das stärkste aller Grundrechte. Sie darf weder durch Gesetze eingeschränkt noch mit anderen Verfassungswerten abgewogen werden
Gleichheit (Artikel 3) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Dieser allgemeine Gleichheitssatz bedeutet laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass "wesentlich Gleiches" gleich zu behandeln ist und "wesentlich Ungleiches" ungleich. Ungleichbehandlungen sind gerechtfertigt, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Es geht also um ein Verbot von Willkür.
Daneben enthält Artikel 3 auch spezielle Gleichheitssätze: Ausdrücklich verboten ist zum Beispiel die Benachteiligung wegen des Geschlechts, des Glaubens, der "Rasse" und der politischen Anschauung. Seit 1994 ist hier auch die "Behinderung" erwähnt.
Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat (Artikel 20)
Artikel 20 legt fest, welche Art von Staat die Bundesrepublik sein soll. Einzelheiten zur Gestaltung von Demokratie, Rechtsstaat und Bundesstaat finden sich dann in vielen anderen Artikeln des Grundgesetzes. Die Gestaltung des Sozialstaats ist dagegen weithin dem Gesetzgeber überlassen.
Ewigkeitsklausel (Artikel 79)
Auch das Grundgesetz kann geändert werden. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Eine Handvoll Bestimmungen ist davon aber ausdrücklich ausgenommen. Dazu gehören die Garantie der Menschenwürde und die Festlegung der Bundesrepublik als Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat.
Eine andere Ausgestaltung der Demokratie, etwa durch Einführung von Volksentscheiden, ist aber durchaus möglich.
Der Staat hat die Pflicht, allen Staatsbürgern ein Leben in Würde und Teilhabe zu ermöglichen!
"Gleichbehandlung vor dem Gesetz" kann nicht heißen: Ungleichbehandlung nach Stichtag"!
Erwerbunfähigkeit ist kein selbst gewählter Lebensentwurf, sondern ein Schicksal, das alle Erwerbsunfähigen gleichermaßen getroffen hat.