Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

7.975 Unterschriften

Sammlung beendet

7.975 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

18.05.2019, 11:19

Das „Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.“ startete am 1. März 2019 zusammen mit seinen Kooperationspartnern eine E-mail und Briefaktion, zu der alle Abgeordneten der Oppositionsparteien, sowie zwei Institutionen angeschrieben und befragt wurden.Im Zusammenhang mit der Mütterrente I + II hat die Bundesregierung folgendes Gesetzverletzt:Sozialgesetzbuch VI § 177 (1) Kindererziehungszeiten: „Die Beiträge für Kindererziehungszeiten werden vom Bund bezahlt.“Um die Schuldenbremse Grundgesetz Art. 109 (3) nicht zu verletzen müssen die Beitragszahler die Mütterrente I + II selbst bezahlen. Erwerbstätige in eigenen besseren Sicherungssystemen ( Anwälte,Apotheker, Ärzte, Richter, Unternehmer und Politiker ) erhalten die Mütterrente I + II somit aus den Beiträgen der Pflichtversicherten. Die Frage war: Was ist Ihre Ansicht zu diesen Gesetzesverstößen der Bundesregierung?Grundsätzlich gilt für alle 310 Abgeordnete:Es wird keine persönliche Meinung vertreten, es wird auf die Rentenexperten verwiesen, man versteckt sich hinter der Fraktionsmeinung. Die meisten Abgeordneten Antworten nicht, oder lassen durch die Experten antworten.

AfD / FDP / Linke / Grüne stimmen für die vollständige Finanzierung der Mütterrente I + II aus Steuermitteln.Kommission Verlässlicher Generationenvertrag Kritik und Ansichten zu aktuellen Gesetzestexten gehören nicht zum Aufgabengebiet der Kommission.Bundesvorstand Deutsche Rentenversicherung Bund alle Mehrausgaben die der Deutschen Rentenversicherung durch die Finanzierung zusätzlicher Mütterrenten entstehen, müssen sach-und systemgerecht aus Steuermitteln finanziert werden.Allen vier Oppositionsparteien wurde vorgeschlagen, über das Bundesverfassungsgericht zu klären, ob die Gesamtbelastung der Beitragszahler bis 2030 von zusätzlich ca. 137 Mrd. Euro in der Betrachtung des Bundesverfassungsgericht„ einem Bemühen des Gesetzgebers um die Belastung der Beitragszahler in Grenzen zu halten“, entspricht.

Zeitversetzt wurde dieselbe Frage den Abgeordneten der Regierungskoalition gestellt.CDU / CSU es stimmten am 08.11.2018 im Bundestag 216 MdB ́s für den Gesetzesverstoß mit Ja, 3 mit Nein, bei 1 Enthaltung.SPD es stimmten am 08.11.2018 im Bundestag 145 MdBs für den Gesetzesverstoß.Die nächste Plünderung der Sozialkassen ist mit der Finanzierung der „Grundrente“aus der Kranken-und Arbeitslosenversicherung durch die SPD ist bereits geplant.Regierungsparteien die solche Ungerechtigkeit gegen die Interessen von ca. 60 Mio. Bürgern( ca. 40 Mio. Beitragszahler und ca. 20 Mio. Rentner ) zum Vorteil einer kleinen gut versorgten Elite verabschieden, sind bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr wählbar

Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. - 16.05.19


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