28.04.2019, 15:03
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird als Versicherungsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt, wenn Versicherte wegen Krankheit oder einer Beeinträchtigung unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Beträgt die Arbeitsfähigkeit weniger als drei Stunden am Tag, wird eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Beim Erreichen der Regelaltersgrenze wird diese Rente in eine Altersrente in gleicher Höhe umgewandelt.
Die Erwerbsminderungsrente steht unter anderem deshalb in der Kritik, weil ihre Höhe oftmals nicht ausreicht, den einmal erreichten Lebensstandard zu erhalten. Nicht selten müssen Versicherte zudem ergänzende Grundsicherungsleistungen beziehen und sind von Armut bedroht.
Und wenn in diesem Land über Altersarmut im engeren Sinne gesprochen wird, dann darf von fast allen Seiten der Hinweis auf die prekäre Lage vieler Erwerbsminderungsrentner nicht fehlen, die oftmals nur auf sehr mickrige Rentenzahlbeträge kommen (können), zum anderen fehlen vielen von ihnen andere Einkommensquellen. In diesem Kontext überraschen dann solche Meldungen nicht: Immer mehr Erwerbsminderungsrentner sind auf Sozialhilfe angewiesen: »Die Zahl der Betroffenen hat sich von 102.578 im Jahr 2010 auf 196.466 im Jahr 2017 fast verdoppelt … Der Anteil der Erwerbsminderungsrentner, die zusätzlich Grundsicherung benötigen, stieg in dem Zeitraum damit von 9,5 auf 15,2 Prozent.«
Nun mag der eine oder andere einwenden, dass das Problem doch längst erkannt wurde und die Bundesregierung sowohl in der letzten Legislaturperiode wie auch in der laufenden Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrentner auf den Weg gebracht hat. Das ist richtig, aber auch hier muss man genau formulieren: Verbesserungen für die jeweils zukünftigen Erwerbsminderungsrentner, die Bestandsrentner blieben und bleiben außen vor.
aktuelle-sozialpolitik.de/2019/04/22/nicht-zugang-zur-erwerbsminderungsrente/