Soziales

Erhöhung der Mindestpersonalvorgaben in Bremer Pflegeheimen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bremische Bürgerschaft Sozialdeputation

1.808 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.808 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

17.08.2017, 16:26

(Bremen) In Bremen wird das Wohn- und Betreuungsgesetz neu beschlossen. Eigentlich eine gute Gelegenheit, die Fehler der Vergangenheit auszubessern. Nicht so in Bremen: Die Mindestpersonalvorgaben des bestehenden Gesetzes bleiben unangetastet und damit unangemessen. „Dies ist kein Zustand“, findet Christopher Kesting, Vorstandsmitglied des DBfK Nordwest, der mit einer Online-Petition die Abgeordneten zum Einlenken bewegen will.

Das bremische Wohn- und Betreuungsgesetz regelt unter anderem auch die Personalausstattung in Pflegeheimen. Es sieht zum Beispiel vor, dass im Tagdienst eine Pflegefachperson bis zu zehn Bewohner betreut - im Nachtdienst sollen es sogar fünfzig Bewohnerinnen und Bewohner sein. Die Novellierung des Gesetzes bietet eine gute Gelegenheit, diese Vorgaben anzupassen. Gerade dieser Aspekt bleibt in der Neufassung aber unberührt. „Ich finde das gefährlich - gefährlich für jede Bewohnerin und jeden Bewohner, da so keine menschenwürdige Pflege gewährleistet werden kann. Es ist gefährlich für jede und jeden, der in einem Pflegeheim arbeitet, da Arbeitsbelastungen so weiter steigen werden. Gefährlich ist es auch für die Nachwuchsgewinnung von Pflegefachpersonen, wenn Rahmenbedingungen durch die Politik so unattraktiv vorgegeben werden, weil auf diesem Weg, der Pflegemangel weiter vorangetrieben wird“, so Christopher Kesting, Vorstand des DBfK Nordwest e.V. Der DBfK Nordwest fordert einen Mindestpersonalschlüssel von eins zu acht im Tagdienst und eins zu 30 im Nachtdienst.

Unterstützt wird Kesting dabei von Heidrun Pundt, ebenfalls Mitglied des Vorstandes im DBfK Nordwest e.V. und stellvertretende Vorsitzende des Bremer Pflegerates. „Die Petition läuft seit dem 2. August und ist zunächst auf sechs Wochen beschränkt. Ziel ist es, vor der Verabschiedung des Gesetzes spätestens im Herbst dieses Jahres möglichst viele Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition zu finden, denen die Qualität der pflegerischen Versorgung in Bremer Pflegeheimen ein Anliegen ist“, erklärt Pundt. „Leider widerspricht die Personalverordnung den Aufgaben der Bremer Pflegeinitiative, die im Februar 2017 erneut von allen Bremer Pflegeinstitutionen unterschrieben wurde. Sie hat als Hauptziel die Arbeitsbedingungen in der Pflege so zu gestalten, dass die Beschäftigten gesund bleiben und lange in diesem Berufsfeld verbleiben können. Auch die Möglichkeit, qualitativ hochwertig zu arbeiten ist bei einem Personalschlüssel von 1:50 in der Nacht gar nicht gegeben. Die Arbeitsbelastung bleibt weiter hoch, die Unzufriedenheit mit der eigenen Arbeitssituation steigt. Die Gefahr von Erschöpfung und Erkrankung der Pflegefachpersonen ist hoch. Die Patientensicherheit ist dadurch gefährdet“, beschreibt Heidrun Pundt die aktuelle Situation in der Pflege in Bremen.

www.dbfk.de/de/presse/meldungen/2017/Onlinepetition-Erhoehung-der-Mindestpersonalvorgaben-in-Bremer-Pflegeheimen.php


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