17.04.2024, 08:26
Hallo Zusammen,
wie aus der Rückmeldung zur Petition zu entnehmen war, ist die Petition im Niedersächsischen Kommunalverwaltungsgesetzt kein Bestandteil der Bürgerbeteiligung. In unserem Fall ist das Mittel der Wahl der "Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG".
Diesen habe ich heute morgen um 7.20 h am Rathaus eingereicht.
Das Verfahren sieht zunächst vor, dass die Gemeinde eine Schätzung der Kosten für die Erfüllung des Begehrens an den Einreicher übermittelt. Sobald dies geschehen ist, wird diese Kostenschätzung in die Sammellisten für die Unterschriften aufgenommen und die Sammlung kann gestartet werden.
Berechtigt zur Unterschrift ist, wer mindestens 14 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Faßberg hat.
Als Vertretungsberechtigter im Einwohnerantrag ist André Blin genannt. Wir werden gemeinsam über den Fortschritt des Einwohnerantrags informieren und eine Information herausgeben, wenn die Listen zur Unterschrift bereitstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Reimar Große-Bölting