20.11.2014, 13:03
Sehr geehrte Unterstützende,
es ist bekannt, dass wir nach der Niederlage vor dem BGH auch mit unserer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht durchgedrungen sind. Der Rechtsweg ist damit für uns bedauerlicherweise beendet.
Die örtliche Situation erlaubt uns weitere Aktivitäten in dieser Hinsicht nicht, obwohl unser Anliegen im Grundsatz über die reine Stromnetzkonzession hinaus auch für die Frage, was darf die örtliche Gemeinschaft in eigener Verantwortung entscheiden, von nicht unerheblicher Bedeutung ist.
Sollte es zu der Frage, welche Inhalte, welchen Wert das kommunale Selbstverwaltungsrecht heute nicht rechtlich sondern tatsächlich überhaupt noch hat, weitere oder andere Aktivitäten oder Petitionen geben, dann sind wird dabei.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Joachim Gabriel
Werkleiter
Stadtwerke Heiligenhafen