20.11.2014, 13:03
Sehr geehrte Unterstützende,
es ist bekannt, dass wir nach der Niederlage vor dem BGH auch mit unserer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht durchgedrungen sind. Der Rechtsweg ist damit für uns bedauerlicherweise beendet.
Die örtliche Situation erlaubt uns weitere Aktivitäten in dieser Hinsicht nicht, obwohl unser Anliegen im Grundsatz über die reine Stromnetzkonzession hinaus auch für die Frage, was darf die örtliche Gemeinschaft in eigener Verantwortung entscheiden, von nicht unerheblicher Bedeutung ist.
Sollte es zu der Frage, welche Inhalte, welchen Wert das kommunale Selbstverwaltungsrecht heute nicht rechtlich sondern tatsächlich überhaupt noch hat, weitere oder andere Aktivitäten oder Petitionen geben, dann sind wird dabei.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Joachim Gabriel
Werkleiter
Stadtwerke Heiligenhafen
27.10.2014, 09:38
Liebe Unterstützenden,
die Zeichnungsfrist für unsere Petition ist abgelaufen.
Mehr als 1.300 Personen haben unsere Petition unterstützt und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie das grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltungsrecht erhalten und gestärkt sehen möchten. Wir denken, dass die weiterhin andauernde faktische Aushöhlung dieses "Grundrechtes" der kommunalen Ebene durch einfache Gesetze nicht oder nicht mehr akzeptabel ist.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Nichtannahme unserer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BGH hat uns das gemeinsame Anliegen jedoch nicht einfacher gemacht.
Wir danken Ihnen sehr herzlich für die Unterstützung unserer Petition. Allerdings sind wir auch der Ansicht, dass mit der doch bundesweit gesehen geringen - und so ehrlich sollten wir dann auch sein - Anzahl von Unterstützenden keine politische Initiative gestartet werden kann.
Der Weg, den Heiligenhafen von etlichen Jahren eingeschlagen hat, ist jetzt hier an ein Ende gelangt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Stadtwerke Heiligenhafen