Bauen

Erhalt des Gebäudes "Hotel Schöllhorn" als letzter Zeuge des Prachtboulevards Friedrichstraße

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Andreas Brand, Stadt Friedrichshafen, Eigentümer des Gebäudes
534 Unterstützende 346 in Friedrichshafen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

534 Unterstützende 346 in Friedrichshafen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

20.04.2016, 19:34

Vielen Dank an die insgesamt 534 Unterzeichner der Petition!
Leider wurde bereits in der vergangenen Woche mit dem Abriss begonnen. Als erster Schritt wurde am Vorderhaus die Fassade "abgekratzt", zu der in den letzten Tagen vor Abrissbeginn immer mehr Stimmen laut wurden, die deren Erhalt forderten.

Der folgende Text wird in den kommenden Tagen mitsamt der überprüften Unterschriftenliste an die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung, den Investor sowie zahlreiche Medienvertreter im Namen der Unterzeichner geschickt:

Trotz der regen Beteiligung der Bürger an der Petition, dem, auch überregionalen, Medienecho (Schwäbische Zeitung, Südkurier, Radio7, Abrisswatch-Stuttgart, rottenplaces.com etc.), der anhaltenden Diskussion auf der Facebookseite „Friedrichshafen - damals, gestern, heute“, und des Einsatzes der Initiative FN2030, wurde am 12.4.2016 mit dem Abbruch des Gebäudes Friedrichstraße 65 begonnen. Nach aktuellem Kenntnisstand ist dieser Abriss, wie es die Autorin eines der zahlreichen Leserbriefe treffend formulierte, „rechtens, aber nicht richtig“.
Was hier geschieht, soll eine Aufwertung der Friedrichstraße wieder hin zu einem Prachtboulevard, wie sie es im 19. Jahrhundert gewesen ist, zum Resultat haben. Im Zuge dieser so genannten „Aufwertung“ ist nun der letzte bauliche Zeitzeuge jener Zeit gefallen.
Das Gebäude stammte aus dem Jahr 1811, dem Gründungsjahr der Stadt Friedrichshafen, dessen Jubiläum 2011 u.a. mit einer Publikation zur (Stadt-)Baugeschichte gefeiert wurde, die u.a. von der Stadt FN selbst herausgegeben wurde. Diesem Buch und zahlreichen Quellen ist zu entnehmen dass jenes besagte Gebäude im Zuge des Stadtausbaus als erstes entlang des neuen Boulevards errichtet wurde. Dies hat mit Sicherheit damit zu tun, dass es sich in der Sichtachse der ebenso wichtigen Karlstraße befindet. Es war also im Grunde großes Glück, und damit ein großes Potential, dass dieses Gebäude mit seiner stadtbildprägenden klassizistischen Fassade die Widrigkeiten der letzten 205 Jahre an dieser prominenten Stelle überdauert hatte. Diese besondere Position des Gebäudes brachte eine Verantwortung für die dafür zuständigen Stellen mit, die hier versäumt und verspielt wurde.
Auf das jetzt rege Interesse am Ablauf der Abrissgenehmigung wurde von der Stadt lediglich darauf verwiesen, dass diese Sachlage in öffentlicher Gemeinderatssitzung vor längerer Zeit besprochen wurde. „Transparente Bürgerbeteiligung sieht anders aus“, so der Südkurier. In der Tat ist es auch hier korrekt, wie die Stadt gehandelt hatte, rein juristisch. Doch steht sie auch in der moralischen Verantwortung, ihre Bürger von sich aus, insbesondere bei solch stadtbildprägenden Veränderungen, zu informieren. Auch möglicherweise über das Maß bloßer Vorschriften hinaus.
Trotz aller Betonungen der Stadt, rechtlich einwandfrei gehandelt zu haben, so stellt sich doch die Frage, ob dies wirklich der Fall war, wenn das Regierungspräsidium Tübingen (erst auf unabhängige, private Anfrage hin) als übergeordnete Instanz das Gebäude dann doch noch unter Schutz stellt.
Wie manch ein Abbruch zuvor, denken wir z.B. an das Gebäude aus dem 19. Jahrhundert gegenüber der Einfahrt zur GZH-Garage, die ehemalige französische Buchhandlung (Buchhorn-Apotheke in der Friedrichstraße 29), das daneben stehende Gründerzeithaus, oder eine jüngst abgebrochene Villa aus den 1930er-Jahren in der Paulinenstraße, Wohnbauten aus dem 19. Jahrhundert entlang der Metzstraße, so bedeutet auch dieser jetzt einen unumkehrbaren Verlust für Stadtbild, Stadtidentität und Aufenthaltsqualität. Weiter muss überlegt werden, ob ein genereller Bebauungsplan für einen ganzen Straßenzug nachhaltig erscheint, da sie erfahrungsgemäß niemals zu einem vollständig geschlossenen Straßenbild führen, da hierfür innerhalb weniger Jahre oder maximal Jahrzehnten alle Häuser ersetzt und angepasst werden müssten. Der Abbruch von historisch wertvoller Bausubstanz ist hier also schlicht eine verpasste Chance. Was bei Planungen wie dieser langfristig entsteht ist ein fassadentechnischer Flickenteppich.
Bisher konnten die Bürger zudem kaum erfahren, wie die kommenden Gebäude nun aussehen sollen. Es ist auch nicht ganz klar, ob die Stadt selbst dies weiß. Die Pläne würden sich innerhalb der Bauordnung bewegen und müssten daher nicht en Detail abgenommen werden. Ist dies nun also die Herangehensweise für eine „hochwertige Einheitlichkeit“ die eigentlich angestrebt ist? Darf ein Investor also, sofern er sich an die Ausmaße und beispielsweise Fensterformate hält, dort ein Gebäude in pink oder neonfarben mit blau spiegelnden Fenstern errichten? Darf er die Fassadenmaterialien selbst wählen? Einen Eindruck der Material- und Formwahl des aktuellen Investors, der Junker Wohnbau + Immobilien GmbH aus Weingarten, kann sich nun jeder machen, der deren Webseite besucht, und sich eine Meinung bilden.
Wie sie sich dem Bürgerwillen gegenüber verhält, hat die Firma bereits eindrücklich gezeigt, als als erste Maßnahme des Abbruchs allein die Oberfläche der Schaufassade zerstört, oder, wie ein Bauhistoriker aus Berlin sagte „durchgestrichen“ wurde. Speziell auf die Rettung der Fassade hatten sich nämlich in den letzten Wochen die Anstrengungen der Abrissgegner konzentriert.
Die Debatte um das Hotel Schöllhorn und damit auch in Hinsicht von Umgang mit historischer Bausubstanz in Friedrichshafen führt mittlerweile sogar dazu, dass dem Autor dieses Textes und Initiator der Petition anonyme Hinweise auf historische Bauten im Stadtraum an die Büroadresse geschickt werden mit der Bitte um Einsatz hierfür.
Hierzu sei den Bürgern aber gesagt: Jeder kann beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21 „Denkmalschutz/Baurecht“, formlos anfragen oder Anträge stellen auf Unterschutzstellung. Hierzu muss man kein Eigentümer sein oder Teil einer offiziellen Institution.
Würde man auf die Bürgerstimmen hören, und da genügt nicht nur das recht wenig bekannte ISEK (bei dem im Übrigen kein Architekt oder Historiker beteiligt ist) mit der dazugehörigen „sags-doch-Seite“, so würde man deren extrem resignative Haltung zur Stadtentwicklung und den damit verbundenen Bautätigkeiten vernehmen. Investoren haben ohnehin einen schweren Stand bei der Bürgerschaft und gelten als Stadtbildverschandler. Auch gegenüber den Vertretern der Stadt, die ja auch gewählt werden wollen, wird die Haltung zunehmend negativer. Mit einem Verhalten, wie beim Fall des Hotels Schöllhorn, scheinen die Verantwortlichen in der Bürgerschaft ihr Image weiter manifestiert zu haben.

Peter Liptau,
Initiator der Petition


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern