13.11.2018, 13:41
Nachricht der Redaktion von openPetition: Ist die Richtigkeit von Aussagen in einer Petition umstritten bzw. sind die Aussagen nicht hinreichend belegt, werden die Unterstützer darauf hingewiesen und die Petition wird nicht öffentlich gelistet. Betreffend:
1. "am Arbeitsplatz sind in Deutschland bis zu 950 µg erlaubt" -> Diese Aussage ist unvollständig. Der entsprechende Wert gilt u.a. für Industriearbeiten, nicht jedoch für beispielsweise Bürojobs oder für Straßen. Quelle: ec.europa.eu/germany/news/20180517-luftverschmutzung-klage_de
2. "Es werden die willkürlich festgelegten Werte der EU Kommission als Begründung vorgelegt". -> Siehe Anhang II, Punkt 2. "zum Schutz der menschlichen Gesundheit": eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0050&from=de. Allgemeine Quelle: www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/fact-sheet/details/news/luftverschmutzung-durch-stickstoffdioxid-1/
3. "Die Messungen, die als Grundlage für die Klagen dienen, werden durch größtenteils falsch aufgestellte Messstationen erhoben." sowie "Solche - in dem Moment falsche - Messergebnisse werden aber von der DUH immer wieder genutzt, um Klagen gegen Städte anzustrengen." -> Es wurde ein Messfehler-Beispiel aus Stuttgart genannt, jedoch nicht gezeigt, dass die DUH immer wieder falsche Messwerte als Begründung/Beweise im Klageverfahren verwendet hat.
Bitte informieren Sie sich vor dem Unterzeichnen zu den Aussagen und Hintergründen, z.B. auf der Debattenseite zur Petition. Der Petitions-Startende wurde über die bemängelten Punkte informiert und erhält Zeit, die Petition zu überarbeiten. Bei Hinweisen zu Quellen oder Fragen können Sie sich an die openPetition-Redaktion wenden - damit möchten wir sicherstellen, dass Fake News auf unserer Plattform keinen Platz haben und Fakten durch Quellen für andere nachvollziehbar gemacht werden.