Region: Bundesrepublik Deutschland
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Außenpolitik

Entsendung der Bundeswehr nach Syrien muss strafrechtlich aufgearbeitet werden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

2.656 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

25.08.2018, 16:21

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags lässt nicht erkennen, dass er sich wirklich ernsthaft mit der Kritik seinen völkerrechtswidrigen Beschlüssen zum Einsatz der Bundeswehr in Syrien auseinandersetzen möchte.

Nunmehr ist mir folgende Antwort zugegangen:

www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2018/08/Antwort.Petitionsausschuss.Bundestag.v.16.8.2018.pdf

Zu diesen pauschalen Ausflüchten werde ich noch eine Stellungnahme abgeben (die ich ebenfalls auf diesem Wege allen bekannt geben werde).

Wer dem Bundestags-Petitionsausschuss seine eigene Meinung zu diesen Erklärungen mitteilen möchte, der wende sich bitte unmittelbar an den Petitionsausschuss unter Bezugnahme auf dessen Aktenzeichen.
Je mehr Personen auf diesem Wege ihren Unmut über diese offenkundigen Völkerrechtsbrüche und billigen Rechtfertigungsversuchen zum Ausdruck bringen werden, desto mehr Eindruck wird das machen.

Ganz gleich, was der Bundestag erklärt und mit welchen juristischen Winkelzügen er glaubt sich rechtfertigen können: Es gibt bei näherer Würdigung aller Fakten und der Rechtslage - eindeutig - keine völkerrechtliche Legitimation für diese Bundeswehreinsätze, denn eine solche kann nur in der Zustimmung der syrischen Regierung oder in einem UN-Mandat bestehen. Beides gab und gibt es nicht.

Und so haben wir die befremdliche Situation, dass die Menschen in diesem Land die Gesetze des Bundestags achten sollen, der Bundestag sich aber selbst - mit großer Mehrheit - ganz offen über Völkerrecht und Völkerstrafrecht hinwegsetzt.

Da versteht sich von selbst, dass gerade der Bundestag nicht daran interessiert ist, die eigene strafrechtliche Verantwortlichkeit seiner Mitglieder aufarbeiten zu lassen, die zu dieser Mehrheit gehören, die sich hinter diese völkerrechtswidrigen Aggressionen beteiligt haben.

So ist es ja m.E. auch bezeichnend, dass die Bundesregierung einigen Mitgliedern der Weißhelme kürzlich den roten Teppich ausgerollt hat. Wer sich über das wahre Wirken dieser Weißhelme informiert hat, der weiß, wie deren Wirken in Syrien nur gewürdigt werden kann und aus welchen Kreisen sich diese Weißhelme rekrutiert haben, siehe u.a.:
blauerbote.com/2018/07/26/die-evakuierung-der-weisshelme/

Der Rechtsnihilismus hat m.E. längst apokalyptische Ausmaße erreicht. Das geschrieben (Völker-)Recht schützt in Wahrheit niemanden mehr. Opfer werden terrorisiert und denunziert, Täter (Terroristen) nicht nur finanziert und geschützt, sondern der Öffentlichkeit auch noch als "Helfer" oder "Rebellen" "verkauft". Juristisch aufgearbeitet wird hierzulande offenbar nichts mehr, wenn sich politische Eliten - auf Grund welcher Interessen auch immer - über das Recht hinwegsetzen.

Zu guter letzt erlaube ich mir noch Anregung dazu, wie man seinen Protest ggf. auch wirksam machen kann:

www.nachrichtenspiegel.de/2018/08/23/kann-man-noch-effektiv-gegen-die-rundfunkgebuehr-widerstand-leisten-bzw-demonstrieren-ein-paar-ueberlegungen-dazu/

Herzliche Grüße

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt


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