31.08.2023, 06:55
Nach Rücksprache mit den Beschlussvorlegenden hat sich herausgestellt, dass ein Geschwisterkind bereits Kind 1 ist. Daher soll nur für das 1. und 2. Kind ein Beitrag anfallen, dieser jeweils hälftig. Somit wäre ein Maximum von "nur" 600 Euro möglich. Dennoch soll während der beitragsfreien Jahre ein Beitrag für Kind 2 erhoben werden