04.08.2016, 00:37
Im Kabinettsentwurf: Planungsrecht für die Südtangente, aber ihre Umweltbelastung wurde hochkorrigiert
Bonn/Königswinter, 3. August 2016 - Der Verein Lebenswerte Siebengebirgsregion bedauert, daß die umstrittene Südtangente in den Bundesverkehrswegeplanentwurf gelangt ist, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Die Zuordnung zur Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ bedeutet, daß die Planung durch die Landesregierung erfolgen kann. Derartige Planungen würden den dringend nötigen Ausbau des ÖPNV in der Region behindern. Daher wird die Südtangente beim Wahlkampf zur NRW-Landtagswahl am 13. Mai 2017 thematisiert werden müssen.
„In den Vorgänger-Plan war die Südtangente aus guten Gründen nicht aufgenommen worden,“ erinnert Susanne Gura vom Verein Lebenswerte Siebengebirgsregion. Mehr als 13.000 Bürgerinnen und Bürger hatten bei einer Unterschriftenaktion 2015 ihre Ablehnung verbrieft. Trotzdem hatte das Bundesverkehrsministerium das Projekt in den Entwurf aufgenommen. Bei der Bewertung durch den BMVI gibt es dem Verein und acht weiteren regionalen Organisationen zufolge eine Reihe von Ungereimtheiten, die sämtlich das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Südtangente in die Höhe treiben.
Zudem war in der Projektbewertung PRINS erstmalig seit fünf Jahrzehnten Südtangentenplanung keine hohe, sondern nur eine mittlere Umweltbelastung der Südtangente erzielt worden. Zwar wurde die Zerstörung der Naturschutzgebiete - trotz Tunnels - als hohe Umweltbelastung bewertet. Weil aber kein Gewässerschutzgebiet vorhanden ist, das zerstört würde, galt nach mehreren Berechnungsschritten die hoch belastende Zerstörung der Naturschutzgebiete nur als mittlere Umweltbelastung. „Nach dieser Methode könnte man den Abriss des Beethovenhauses in Bonn befürworten, weil dabei Mozarts Geburtshaus in Salzburg nicht abgerissen wird,“ erläutert Gura.
Das Kabinett hat diesen Methodentrick des BMVI offenbar nicht durchgehen lassen. Die verabschiedete Fassung weist die Umweltbelastung durch die Südtangente nunmehr als „hoch“ aus. Die umstrittene Einstufung in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ wurde dennoch nicht geändert.
Die regionalen Organisationen fordern die Streichung der Südtangente aus dem BVWP, insbesondere die Streichung des Planungsrechts.
Im September werden die geänderten PRINS-Projektdaten erwartet. Im Oktober soll dann der Bundestag über die vom Kabinett vorgelegten so genannten Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan beraten. „Der Bundestag ist keine Abnick-Einrichtung“, so Gura. „Wir haben noch Hoffnung, daß die Abgeordneten ein derart mit Fallstricken belastetes Projekt aussortieren werden.“
Link zum Kabinettsentwurf des BVWP 2030 vom 3.8.2016 www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-kabinettsplan.pdf?__blob=publicationFile
Link zur Kurzfassung der Stellungnahme der neun regionalen Organisationen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens "Lasst den Zombie endlich sterben" www.ennertaufstieg.de/images/docs/BUZ/BUZ416Seite9StellungnahmeSuedtangentefinal.pdf
Link zur aktuellen Karte mit PRINS-Trasse www.ennertaufstieg.de
Weitere Informationen: Susanne Gura, T 0228 9480670