26.02.2021, 22:16
Am 29. Januar 2021 hat die Interessensgemeinschaft SPZ Augsburg eine Nachreichung zur Petition unter dem Aktenzeichen GP.0500.18 beim Ausschuss für Gesundheit und Pflege eingeschickt.
Mit Datum vom 25. Januar 2021 hatte der Zulassungsausschuss Ärzte Schwaben seinen Beschluss vom 16.12.2020 mit Begründung schriftlich nachgereicht.
Für uns als Interessensvertretung der betroffenen Elternschaft blieben dennoch, oder gerade deshalb eine Reihe von Fragen rund um das Ermächtigungsverfahren offen. Auf diese offenen Fragen gehen wir in unserer Nachreichung ein.