12.12.2019, 15:48
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhielt ich folgende Mail:
Sehr geehrter Herr Schnelle,
vielen Dank für ihre E-Mail vom 9. Dezember 2019. Sie beklagen darin, dass eine barrierefreie Kommunikation mit privaten Unternehmen nicht möglich ist.
Für Menschen mit Behinderungen hat Barrierefreiheit sicherlich den größten Stellenwert. Ohne Barrierefreiheit kann eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht gewährleistet werden.
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen digitale Angebote nutzen können, unabhängig von ihren körperlichen und kognitiven Fähigkeiten.
In Deutschland gelten allgemeine und verbindliche Vorgaben zur Herstellung von Barrierefreiheit derzeit nur im öffentlich-rechtlichen Bereich.
Für private Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen existieren bisher keine bereichsübergreifenden Verpflichtungen.
Dieser Zustand wird sich ändern:
Am 9. April 2019 hat der Ministerrat der Europäischen Union als letzte EU-Institution die Europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit abschließend bestätigt. Der Rechtsakt muss nun in nationales Recht überführt und in europäischen Normen ausgestaltet werden.
Der European Accessibility Act (EAA), die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie, realisiert wichtige Forderungen der Behindertenbewegung, indem sie Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen nach konkreten funktionalen Barrierefreiheitsanforderungen zu gestalten. Dazu gehören u. a. Notrufdienste, Smartphones, Tablets, Computer, Fernseher, E-Books, Geld- und Fahrkartenautomaten, Bankdienstleistungen sowie der Onlinehandel. Die Mitgliedsstaaten der EU haben drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, und müssen die meisten Vorgaben nach drei weiteren Jahren dann umsetzen. In der vorausgegangenen EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen war die Privatwirtschaft noch ausgeklammert.
Der Beauftragte wird die Implementierung in nationales Recht aufmerksam begleiten, um die Interessen der Menschen mit Behinderungen zu wahren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Dinges
Mitglied im Interministeriellen Arbeitsstab
beim Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
---
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Interministerieller Arbeitsstab -
Mauerstr. 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527 - 4444
E-Mail: thomas.dinges@behindertenbeauftragter.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.de
Facebook: www.facebook.com/bundesbehindertenbeauftragter/
Twitter: twitter.com/bbmb_bund
Instagram: www.instagram.com/bbmb_bund/
Demnach ist das Ziel der Petition Geschaft. Ich bitte aber trotzdem darum die Petition weiter zu verfolgen.
Vielen Dank
David Schnelle