08.02.2021, 17:20
Ein Dankeschön an die HortretterInnen in Lübeck.
Neue Begründung:
Je älter ein Kind wird, desto größer ist oft der Wunsch oder der Bedarf der Eltern, wieder berufstätig zu sein. Und je älter ein Kind wird, desto größer gestaltet sich die finanzielle Belastung für Familien, da ältere Kinder mehr kosten als jüngere. Es besteht also oft schlicht die Notwendigkeit der Vollzeitarbeit beider Elternteile.
Besonderen Herausforderungen müssen sich Eltern mit Schichtdiensten, langen Arbeitswegen oder Alleinerziehende stellen.
Die acht Grundschulen der Stadt Bingen am Rhein bieten jedoch einen zeitlichen Betreuungsumfang bis maximal 15.00 Uhr. Nur an zwei Standorten wird eine anschließende Hortbetreuung angeboten.
Die Grundschulen der Stadt Bingen am Rhein bieten damit in der Regel nicht einmal einen zeitlichen Betreuungsumfang für eine Vollzeitstelle.
Die Hauptlast der Flexibilisierung der Arbeitszeit tragen die Eltern.
Ein Hort ist institutionelles Betreuungs-Angebot für Kinder ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr. Gemäß dem Ministerium für Bildung soll ein Hort eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten gewährleisten, soweit eine durchgehende Betreuung von Schulkindern nicht im Rahmen der Schule erfolgt.
Wir fordern: EIN HORT FÜR DEN ORT! Mindestbetreuungszeit bis 16.00 Uhr.
Einen Dank an die HortretterInnen Lübeck, deren perfekte Wortwahl wir übernehmen durften.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 28 (24 in Bingen am Rhein)