Familie

Ein Hort für den Ort

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Thomas Feser

127 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

127 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

07.04.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


08.02.2021, 17:20

Ein Dankeschön an die HortretterInnen in Lübeck.


Neue Begründung:

Je älter ein Kind wird, desto größer ist oft der Wunsch oder der Bedarf der Eltern, wieder berufstätig zu sein. Und je älter ein Kind wird, desto größer gestaltet sich die finanzielle Belastung für Familien, da ältere Kinder mehr kosten als jüngere. Es besteht also oft schlicht die Notwendigkeit der Vollzeitarbeit beider Elternteile.

Besonderen Herausforderungen müssen sich Eltern mit Schichtdiensten, langen Arbeitswegen oder Alleinerziehende stellen.

Die acht Grundschulen der Stadt Bingen am Rhein bieten jedoch einen zeitlichen Betreuungsumfang bis maximal 15.00 Uhr. Nur an zwei Standorten wird eine anschließende Hortbetreuung angeboten.

Die Grundschulen der Stadt Bingen am Rhein bieten damit in der Regel nicht einmal einen zeitlichen Betreuungsumfang für eine Vollzeitstelle.

Die Hauptlast der Flexibilisierung der Arbeitszeit tragen die Eltern.

Ein Hort ist institutionelles Betreuungs-Angebot für Kinder ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr. Gemäß dem Ministerium für Bildung soll ein Hort eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten gewährleisten, soweit eine durchgehende Betreuung von Schulkindern nicht im Rahmen der Schule erfolgt.

Wir fordern: EIN HORT FÜR DEN ORT! Mindestbetreuungszeit bis 16.00 Uhr.

Einen Dank an die HortretterInnen Lübeck, deren perfekte Wortwahl wir übernehmen durften.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 28 (24 in Bingen am Rhein)


07.02.2021, 15:30

Ein Dankeschön an die HortretterInnen in Lübeck.


Neue Begründung:

Je älter ein Kind wird, desto größer ist oft der Wunsch oder der Bedarf der Eltern, wieder berufstätig zu sein. Und je älter ein Kind wird, desto größer gestaltet sich die finanzielle Belastung für Familien, da ältere Kinder mehr kosten als jüngere. Es besteht also oft schlicht die Notwendigkeit der Vollzeitarbeit beider Elternteile.

Besonderen Herausforderungen müssen sich Eltern mit Schichtdiensten undSchichtdiensten, langen Arbeitswegen oder Alleinerziehende stellen.

Die acht Grundschulen der Stadt Bingen am Rhein bieten jedoch einen zeitlichen Betreuungsumfang bis maximal 15.00 Uhr. Nur an zwei Standorten wird eine anschließende Hortbetreuung angebotenangeboten.

Die Grundschulen der Stadt Bingen am Rhein bieten damit in der Regel nicht einmal einen zeitlichen Betreuungsumfang für eine Vollzeitstelle.

Die Hauptlast der Flexibilisierung der Arbeitszeit tragen die Eltern.

Ein Hort ist institutionelles Betreuungs-Angebot für Kinder ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr. Gemäß dem Ministerium für Bildung soll ein Hort eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten gewährleisten, soweit eine durchgehende Betreuung von Schulkindern nicht im Rahmen der Schule erfolgt.

Wir fordern: EIN HORT FÜR DEN ORT! Mindestbetreuungszeit bis 16.00 Uhr.

Einen Dank an die HortretterInnen Lübeck, deren perfekte Wortwahl wir übernehmen durften.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (4 in Bingen am Rhein)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern