03.05.2018, 13:27
Politische Neuigkeiten.
Neuer Petitionstext: Politiker der Stadt Mülheim Ruhr ziehen gerade die FÄLLUNG ALLER Straßenbäume auf der Düsseldorferstr. im Saarner Dorf in Erwägung (Für die Bäume in Saarn deutet sich eine Kompromisslösung an www.waz.de).
Zur Verkehrssicherungspflicht der Kommunen hier ein interessantes Urteil aus Kleve,wo eine Frau - über bis zu 10 cm (!!!) Höhendifferenz -durch Wurzeln- auf dem Gehweg gestolpert war: openjur.de/u/95896.html
Die VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT betrifft jeden Baumbesitzer.
In der Baumschutzssatzung der Stadt Mülheim,werden Bäume,wie in Saarn ,unter Paragraph 1 unter Schutz gestellt.
Pflege ,-und Erhaltungsmaßnahmen können eingefordert werden (Paragraph 5) und kann bei Verstoß mit einer Geldbuße bis 50 000 Euro geahndet werden.(Paragraph 12)
Alle Bäume,die auf der Abholzliste stehen,vereint die steinharte,verdichtete Baumscheibe (offener Bereich um den Wurzelstamm,in Saarn bei vielen Bäumen gar nicht vorhanden.)
Viele Bäume sind zudem bis zum Stamm zugepflastert,und die Last der parkenden Autos setzt Ihnen zu.
Bäume brauchen Mineralien/Wasser/Humus/Luft im Bereich der Baumscheibe. Wie jedes Lebewesen kämpfen sie,um zu überleben.Ganz egal ,ob Tief,-Flach,-oder Herzwurzler.Eine Unterbepflanzung würde durch Bildung von Wurzelkanälen Abhilfe schaffen,genauso wie Regenwürmer und Insekten,die das Erdreich auflockern.Doch es gibt hier keine Lebensgrundlage.
Es wäre so einfach.
Der "Problembaum ,neben der Sparkasse,steht auf einem ca 40qm großen Platz.Hier könnte man eine großzügige Baumscheibe öffnen und eine hübsche Sitzgelegenheit um den Baum schaffen.
Andere Bäume eignen sich für eine Unterbepflanzung,die ebenfalls das Ortsbild verschönern.
Die Bäume an den Parkplätzen könnten durch Metallbaumscheiben mit Wasser versorgt werden und eine Bodenverdichtung wäre AUSGESCHLOSSEN.Außerdem würde kein Parkplatz entfallen.
Mehrere Bäume wurden bereits im lezten Jahr gefällt, ohne diese zu ersetzen.Auch das verstösst gegen die stadteigene Baumschutzzsatzung.
Dort wurden nur die Stümpfe der Toten Bäume stehen gelassen.Die "gefährlichen" Bodenunebenheiten blieben,da die WURZELN nicht herausgefräst würden.
Dementsprechend kann niemand hier von "Gefahr im Verzug reden.
Überall im Dorf stehen nun Warnschilder Vorsicht Gehwegschäden.Mit diesem Geld hätten schon viele Bäume saniert werden können.
§39 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet das Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1.März - 30.September. Gemeinsam können wir es in dieser Zeit schaffen, dem möglichen Abholzen entgegen zu wirken!
In der lezten BV 3 Sitzung wurden unter demTagesordnungspunkt "Fällung von städtischen Bäumen",die bereits auf der Liste stehenden Bäume der Düsseldorferstr. wieder entfernt.Die Politiker haben die Entscheidung,ob die Bäume gefällt werden sollen oder nicht,auf die nächste Bezirksvertetungssitzung vertagt.
Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate