Wirtschaft

Eigene Entscheidung bei telefonischer Investmentberatung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Abgeordnete des Europaparlamentes und des Deutschen Bundestages

24.937 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

24.937 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

26.04.2021, 16:06

Die EU Kommission wird im Sommer 2021 den "Bericht" zur Evaluierung vorlegen, der dann beraten wird - nicht den "Entwurf"! Begriffliche Klarstellung!


Neue Begründung:

Die EU hatte im Rahmen ihrer Wertpapierdienstleistungsrichtlinie MiFID II die Aufzeichnung von telefonischen Abschlüssen im Investmentbereich verbindlich vorgeschrieben.

Bei der Umsetzung in nationales Recht wurde entsprechend der Richtlinie festgelegt, dass diese Telefonaufzeichnung zwingend zu erfolgen hat und dabei nicht nur der eigentliche Auftrag aufzuzeichnen ist, sondern in Deutschland auch die komplette Beratung. Dies sogar, wenn am Ende gar kein Auftrag erfolgt.

Kundinnen und Kunden, die - aus welchen Gründen auch immer - keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen, dürfen seitdem keine Beratung am Telefon mehr erhalten und können mit ihren Beraterinnen und Beratern telefonisch keine Fragen mehr klären.

Das führt gerade in Zeiten der Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen dazu, dass die Kundinnen und Kunden auf sich alleine gestellt sind, weil Präsenzberatungen gar nicht leistbar sind. Das kann nicht im Sinne eines angestrebten Verbraucherschutzes sein.

Im Sommer 2021 will die EU-Kommission einenden EntwurfBericht fürüber die Evaluierung der MiFID II-Richtlinie vorlegen, der dann beraten werden soll. Wir wollen erreichen, dass dabei für Kundinnen und Kunden eine Wahlfreiheit geschaffen wird, die es ihnen ermöglicht, telefonisch beraten zu werden und Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie selbst keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen.

Auch das Bundesministerium der Finanzen hat diese Forderung inzwischen übernommen und setzt sich bei den zuständigen Stellen in Brüssel dafür ein.

Quelle:

www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/eu-anlegervorschriften-bundesregierung-kaempft-gegen-aufzeichnungspflicht-bei-telefonischer-anlageberatung/24946320.html?ticket=ST-4576291-zvch7obABnRrbF3TNU9Q-ap4


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.242 (5.239 in Deutschland)


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