29.04.2019, 19:25
Sehr geehrter Herr Braak,
mit Ihren E-Mails, letzte vom 25.04.2019, haben Sie sich wiederholt an Frau Oberbürgermeisterin Reker sowie an die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes gewandt. In Ihren Ausführungen beklagen Sie die Situation als Anwohner des ICE-Werkes Nippes.
Ihre Verärgerung kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich habe mich mit der Fachdienststelle wegen Ihres Anliegens erneut in Verbindung gesetzt und folgende Rückmeldung erhalten:
Da das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln nicht die federführende Behörde in der Überwachung und Genehmigung des ICE-Werkes, wie auch der daneben liegenden Eisenbahnverkehrsflächen ist, sind die Einflussnahmen der Stadt Köln in diesen Punkten begrenzt.
Wie schon in der E-Mail vom 17.04.2019 an die von Ihnen als Anwohnern eingerichtete E-Mail Adresse (ICE-Laerm-Longerich@gmx.de) dargestellt, hat die Stadt Köln im Interesse der Anwohner gegenüber dem Eisenbahnbundesamt bezüglich der Lärmemissionen des ICE-Werkes umfassend und sehr detailliert Stellung genommen.
Die Stellungnahme ans Eisenbahnbundesamt (EBA) bezieht sich auf folgende Themen:
- Lärmgutachten vom 30.08.2013 und 30.11.2018
- Bewertung der Anlagengeräusche nach 16.BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz) und/oder nach TA (Technische Anleitung) Lärm
- Berücksichtigung der Vorbelastung
- Beurteilung der Geräusche durch das Makrophon
- Einhaltung des Stands der Technik
- Bewertung als Gemengelage und Zwischenwertbildung.
Wir möchten mit unserer Stellungnahme bewirken, dass sich das EBA konkret mit nach unserer Auffassung strittigen Punkten fachlich und rechtlich auseinandersetzt, um die bestehende Konfliktsituation durch infrastrukturelle, technische und möglicherweise bauliche Maßnahmen zu lösen.
Damit wirken wir darauf hin, dass das EBA konkrete Prüfungen und aktive Handlungen vornimmt. Einzelne Vorschläge unsererseits könnten kurzfristig zu für Sie spürbaren Verbesserungen führen.
Dennoch ist ein Einschreiten nur seitens dem Eisenbahnbundesamt als zuständiger Behörde möglich.
Es ist nachvollziehbar, dass es für Sie als Anwohner unbefriedigend ist, dass für Sie keine Bewegung in der Angelegenheit wahrzunehmen ist.
Um gleichwohl konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation für die Nachbarschaft zu ergreifen, wird das Umwelt- und Verbraucherschutzamt mit der DB Fernverkehr AG Kontakt aufnehmen. Schon jetzt ist an die versprochene Anwohnerinformation erinnert worden. Zudem wird auf interkommunaler Ebene nach Lösungen gesucht.
Ich weiß, dass meine Antwort nicht Ihren Vorstellungen entspricht, hoffe jedoch, dass ich Ihnen deutlich machen konnte, dass die Stadt Köln versucht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die EBA Einfluss zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Iris Eversberg
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
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