06.09.2023, 10:03
Verehrte UnterstützerInnen,
verehrte Unterstützer,
wir möchten Sie über die weitere Entwicklung rund um die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission informieren.
1. Krankenhaustransparenzgesetz
Am 11.08.2023 legte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das geplante Krankenhaustransparenzgesetz für ein bundesweites Transparenzregister für alle deutschen Krankenhäuser vor.
Auf unserer Homepage haben wir scharf dagegen protestiert:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhaustransparenzgesetz/
Unsere Kritik lautet zusammengefasst:
• Das Krankenhaustransparenzgesetz zeigt den PatientInnen auf ,welche Leistungen das jeweilige Krankenhaus erbringt.
• Es zeigt nicht auf, mit welcher Qualität das Krankenhaus die Leistung erbringt.
• Es steuert, wie erwartet die PatientInnen dahingehend, sich primär für große Krankenhäuser mit umfassenden Leistungsangeboten – unabhängig von der Qualität der Leistungserbringung - zu entscheiden.
• Es fördert damit ein im Gesetzesentwurf unausgesprochenes Ziel, nämlich die Konzentration von Klinikstandorten und Klinikleistungen.
• Es bürdet den Krankenhäusern hohe Berichtsaufwände auf, indem diese durch Verteilungsschlüssel klinisches Personal einer Fachabteilung künstlich auf mehrere Leistungsgruppen verteilen müssen, und dies vierteljährlich statt üblicherweise jährlich.
• Es führt PatientInnen in die Irre, indem es Qualität unabhängig von Ergebnissen der klinischen Behandlung allein auf Basis von Strukturqualität auszeichnet.
Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern lehnt das Krankenhaustransparenzgesetz in der aktuellen Ausgestaltung ab und hat zum Transparenzregister einen Gegenentwurf verfasst.
Broschüre "Bewertung des Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - Projektstudie zum Krankenhaustransparenzgesetz (Entwurf 11.08.2023)"
Die Broschüre liegt unserer Mail als PDF bei.
Bitte teilen Sie die Broschüre bzw. unsere Nachricht. Das Krankenhaustransparenzgesetz im aktuellen Entwurf darf niemals zustande kommen!
2. Bürokratie im Krankenhaus
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat im Zusammenhang mit der geplanten Krankenhausreform eine Entbürokratisierung der Krankenhäuser zugesagt. Das Gegenteil ist der Fall. Auch das Krankenhaustransparenzgesetz schafft neue bürokratische Hürden.
Zu Recht beklagt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), dass es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Klausurtagung der Bundesregierung in Meersburg „… versäumt hat, Vorschläge aus dem Gesundheitsbereich zum Bürokratieentlastungsgesetz beizutragen.“
www.dkgev.de/dkg/presse/details/lauterbach-ignoriert-das-buerokratieproblem/
Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern hat sich dem Protest der DKG angeschlossen. In ihrer Pressemitteilung vom 02.09.2023 erklärt die Aktionsgruppe:
• Drei bis vier Stunden ihres Arbeitstages verbringen medizinische und pflegerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich mit Dokumentation, das belegen Studien zum Beispiel des Marburger Bundes. Dies entspräche 37,5 % bis 50% der klinischen Arbeitszeit bei einer 40-Stunden-Arbeitszeit pro Woche.
• Mit Abschaffung der DRG-Fallpauschalen und Einführung des Finanzierungskonzepts „Selbstkostendeckung der Krankenhäuser“ könnte zusätzliche klinische Arbeitszeit ohne Mehrkosten im Umfang von deutschlandweit 158.900 klinischen Arbeitskräften bzw. 122.100 klinischen Vollzeitkräften für die Behandlung der PatientInnen bereit gestellt werden. In Bayern wären es 28.500 klinische Arbeitskräfte bzw. 19.400 klinische Vollzeitkräfte.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/aktuelles/
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