Region: Bayern
Gesundheit

Die Krankenhausversorgung in Bayern ist gefährdet – Nein zu Lauterbachs Krankenhausreform

Petition richtet sich an
Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek

4.484 Unterschriften

Sammlung beendet

4.484 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet März 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

01.08.2023, 07:30

Countdown für unsere Petition - noch 9 Tage!

Verehrte Unterstützerinnen,
Verehrte Unterstützer,

Es bewegt sich extrem viel in extrem kurzer Zeit. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner Regierungskommission geplante Krankenhausreform mit gedeckelten Vergütungen für finanziell angeschlagene Krankenhäuser wirft ihre Schatten voraus. Vielen bayerischen Krankenhäusern droht das "Aus" oder eine drastische Einschränkung des Leistungsangebots. Man kann geradezu von einem Erosionsprozess bayerischer Krankenhäuser sprechen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit unserer Forderungen an den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

1. Proteste
11. Schongau

Dem Krankenhaus Schongau droht eine drastische Ambulantisierung und Streichung der durchgehenden stationären Notfallversorgung. Dies beträfe gut 28.000 Einwohner, denen dieses Angebot nicht mehr binnen 30 Fahrzeitminuten zur Verfügung stünde. Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern hat hier deutlich protestiert:

www.oha-zeitung.de/zukunftsplan-fuer-die-krankenhaeuser-in-schongau-und-weilheim-inakzeptabel/

12 Bayreuth

Einige Bayreuther Stadträte fordern ggf. eine Privatisierung des Klinikums Bayreuth. Dies wäre ein Ausverkauf der klinischen Maximalversorgung im östlichen Oberfranken. Auch hier hat die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern protestiert.

www.wiesentbote.de/2023/07/30/privatisierung-des-klinikums-bayreuth-inakzeptabel-pressemitteinung-der-aktionsgruppe-schluss-mit-kliniksterben-in-bayern/

13 Burghausen

Die Landkreise Altötting und Mühldorf stellen die stationäre Notfallversorgung und wohl auch die stationäre Chirurgie am Krankenhaus Burghausen zum 01.08.2023. Die Information an die Bürger erfolgte nur wenige Tage vorher. Auch hier hat die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern mit Protest reagiert:

schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/kliniken-in-not/klinikschlie%C3%9Fungen-ab-2021/burghausen-notfallversorgung/

2 Klinikschließungen

Weitgehend unbemerkt schloss eine kleine Fachklinik in Laufen mit 20 Betten:

www.umfrageonline.com/c/mjuxzfcz

Eine Reha-Klinik in Lengries wird verordnet wegen massiver Behandlungsmängel geschlossen:

www.br.de/nachrichten/bayern/klinik-in-lenggries-muss-wegen-massiver-maengel-schliessen,Tlc7ym5

3 Umfrage Bayerische Landtagswahl ist "Krankenhauswahl"

Es zeichnet sich ein Meinungsbild ab, welche bayerischen Parteien tendenziell die flächendeckende klinische Versorgung in Bayern sichern:

www.umfrageonline.com/results/1669616/z4u9ix8m7jzlwvh7oj2832kx7ouks67e

Stimmen Sie bitte ebenfalls ab:

www.umfrageonline.com/c/mjuxzfcz

4. Berechnungsmodell für Vorhaltepauschalen

Wie erwartet, ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach inhaltlich weit von der im Dezember 2022 vorgestellten Krankenhausreform abrückt (er konnte wegen der Zustimmungspflichtigkeit der Länder nicht anders). Sein Ziel und das seiner Regierungskommission aber, deutliche Klinikkonzentrationen zu unterstützen, lässt er nicht fallen. Prof. Dr. Boris Augurzky, Mitglied der Regierungskommission, liefert dafür das "Berechnungsmodell der Vorhaltepauschalen".

Die Bemessung der Vorhaltepauschalen eines Krankenhauses zu einer Leistungsgruppe ist abhängig von den bisherigen Leistungen des Krankenhauses aber wegen des Budgetdeckels auch abhängig von den bisherigen Leistungen benachbarter Krankenhäuser.

Das bedeutet nach Augurzkys Berechnungsmodell konkret:
1. Je weniger Krankenhäuser eines Bundeslandes die Leistungsgruppe zugesprochen bekommen, desto wirtschaftlicher wird die Behandlung in dieser Leistungsgruppe durch höhere Verteilungsschlüssel der Vorhaltepauschalen.
2. Auf andere Weise als die Level wird für die Bundesländer jetzt ein Anreiz geschaffen, Leistungen zu konzentrieren, indem sie höherwertige Leistungsgruppen an möglichst wenige Krankenhäuser vergeben.
3. Das Ziel der Berechnungsmethode ist das gleiche: Konzentration von Klinikleistungen auf weniger Klinikstandorte, und Klinikschließungen.

Erfüllte Strukturmerkmale alleine entscheiden nach Augurzkys Vorstellungen also nicht, sondern zusätzlich die Entscheidung der Länder, ob sie allen befähigten oder nur ausgewählten befähigten Krankenhäusern die Leistungsgruppe zuordnen. Das ähnelt der regional abgestimmten selektiven Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen: Zitat:

"Ob ein Standort eine Leistungsgruppe behalten kann, hängt daran, ob er die dafür nötigen Mindestvoraussetzungen erfüllt, ob das Bundesland im Rahmen seiner Krankenhausplanung eine Auswahlentscheidung zugunsten des Standorts fällt oder ob Standorte untereinander Leistungsgruppen tauschen. Sowohl die Länder als auch die Krankenhäuser haben einen Anreiz, die Leistungsgruppen an wenigen Standorten zu bündeln. Denn je weniger Standorte es je Leistungsgruppe gibt, desto mehr Vorhaltepauschale erhält jeder Standort."

Ihre Petitionsleitung


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