26.11.2024, 14:42
Liebe Aktive,
die wesentlichen Würfel 2024 zur Lage bayerischer Krankenhäuser sind gefallen.
Das Krankenhaustransparenzgesetz und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wurden in Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Klinikschließungen in Bayern nehmen dramatisch zu. Aber es konnten im Jahr 2024 auch drei Krankenhäuser zur Versorgung der bayerischen Bevölkerung trotz beabsichtigten Schließung gerettet werden.
Somit fällt die beurteilte Lage bayerischer Krankenhäuser gemischt aus.
Der Dezember 2024 wird redaktionell wohl vom anstehenden Bundestagswahlkampf beherrscht. Nachdem im Dezember 2024 keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zu den bayerischen Krankenhäusern zu erwarten sind, stellten wir der bayerischen Presse den Lage- und Aktivitätsbericht 2024 unserer Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern bereits heute zur Verfügung.
Er ist als PDF beigefügt und auch auf unserer Homepage hinterlegt:
kliniksterben.jimdofree.com/app/download/13363535699/Zukunft+bayerischer+Krankenh%C3%A4user+-+Aktivit%C3%A4tsbericht+2024.pdf?t=1732627570
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Ergänzende Information: Schaden des KHVVG für Bayern minimieren
Auszug einer Pressemitteilung
"Um den absehbaren Schaden in Bayern zu begrenzen, ruft die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern dazu auf die im Rahmen des angekündigten bayerischen 7-Punkteplans zu entwickelnden Richtlinien für bayerische Krankenhäuser auf breiter Basis und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu diskutieren.
Notwendig ist ein breiter Konsens, wie unter den strengen Strukturanforderungen trotzdem kleine ländliche Allgemeinkrankenhäuser mit Basisnotfallversorgung überleben können. Wir rufen auch dazu auf, Förderprogramme für bedarfsnotwendige Krankenhäuser aufzusetzen, damit gefährdete Krankenhäuser finanziell gestützt ihre Strukturen insbesondere an die Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie einschließlich zwingender Intensivmedizin an die Strukturanforderungen des KHVVG anpassen können. Auch bedarf es konsensfähiger Kriterien, welchen Krankenhäusern die zulässige Ausnahmegenehmigung für Leistungsgruppen gewährt werden sollten.
Beteiligte eines breit entwickelten Krankenhauskonsens sollten sein: verantwortliche Kommunen, die Bayerische Krankenhausgesellschaft, Vertreter der Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Rettungsdienst, Pflegekräfte und Patientenvertreter.
Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern wäre zu einer Konsensfindung bereit.
Ergänzend fordern wir die Bayerische Staatsregierung auf Basis ihres präsentierten Gutachtens über die Verfassungswidrigkeit des KHVVG das Bundesverfassungsgericht anzurufen. ...
Die Pressemitteilung findet Ihr unter:
schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern/folgen-minimieren/
Die Petitionsleitung