20.03.2014, 20:29
Mit Schreiben vom Juni und Juli vergangenen Jahres wiesen die Rechtsanwälte Scharnagl & Lutz Herrn Bürgermeister Burelbach persönlich auf diese Missstände hin. Zur Verwunderung
aller Beteiligten geschah jedoch nichts! Herr Pfeifer sah sich aus diesem Grund veranlasst, den Gaststättenbetrieb mittels provisorischer Lösungen fortzuführen.
Parallel dazu wurde Herr Pfeifer, vertreten durch seine Berater, nicht müde. in mehreren Schreiben seine Kompromiss- und Investitionsbereitschaft – nun auch zur Sanierung der gesamten Abwasseranlagen - anzuzeigen.
Im Laufe dieser Verhandlungen waren auch bauliche Unzulänglichkeiten im Gespräch. Ein Rückbau wurde hier jedoch nicht gefordert. Vielmehr war der Bürgermeister selbst der Auffassung hier baurechtliche Legalität durch entsprechende Anträge herbeizuführen. Die Ausführung dieses Plans delegierte er im Beisein des Herrn Pfeifer und dessen Anwalts auf den Ortsvorsteher Kirschhausens. Ob ein entsprechender Antrag dann jemals gestellt wurde ist unbekannt. Mehrere diesbezügliche Sachstandanfragen des Anwalts von Herrn Pfeifer bei Stadt und Sängerbund blieben unbeantwortet. Stattdessen stellte man Herrn Pfeifer einen Tag vor Heiligabend die vorzeitige Kündigung der Mietverhältnisse zu.
Auf telefonische Nachfrage seines Anwalts bei der Stadt war zu erfahren, dass der „gesamte Magistrat einstimmig“ gegen eine Fortsetzung des Mietverhältnisses mit Herrn Pfeifer gestimmt habe und der Stadt somit die Hände gebunden seien.
Es grenzt bereits an Ironie, wenn die Stadt HP nun Strafanzeige stellt. Schließlich war es doch Herr Pfeifer, der den Missstand aufgezeigt hatte und es waren die Verantwortlichen der Stadt, der sich diesem und einer Abhilfe bis zuletzt verschlossen haben. Es bleibt abzuwarten ob hier im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nicht auch der Bürgermeister in den Focus der Ermittlungen gerät. Dies insbesondere deshalb, weil der Bürgermeister eine Garantenstellung für die Gewässerreinhaltung innehat. Der BGH hatte im Jahr 1992 dem Oberbürgermeister einer hessischen Stadt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, weil er die Schließung eines mit gewässerverunreinigenden Schlachthofs hinausgeschoben hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte hier betont, dass sich die Pflicht der Gemeinde Grundwasserverunreinigungen auf ihrem Gemeindegebiet zu verhindern sodann sofort zu einem Handlungsgebot verdichtet, sobald der Bürgermeister von einem solchen Fall Kenntnis erhält. In diese Kenntnis wurde Herr Burelbach nachweislich bereits vor einem dreiviertel Jahr gesetzt.
Noch verwunderlicher ist jedoch, dass die Stadt Heppenheim erst seit Kurzem Kenntnis von der Schankfläche bzw. der Zahl der Sitzplätze haben will. Dies einmal deshalb, weil das Ordnungsamt Herrn Pfeifer im Jahre 2008 eine Genehmigung, welche für zwei Gasträume und einen Freisitz, auf dem leicht über 100 Leute Platz finden, konzessioniert hat. Zum anderen deshalb, weil Magistratsmitglieder in der Vergangenheit sowohl dienstlich als auch privat die Gaststätte besuchten. Zumindest privat zog es auch den Bürgermeister anfangs seiner Amtszeit mindestens 2 mal auf den Steigkopf.
Die Räumungsklage der Stadt dürfte jedenfalls spannend werden. Schließlich kündigt man Herrn Pfeifer wegen baulicher Veränderungen im Außenbereich, die entweder bereits sein Vorgänger oder sogar sein Verpächter, aber niemals er selbst geschaffen hat.
Auf Seiten der Stadt verlässt man sich daher nun wohl auch nicht mehr allein auf die Wirksamkeit dieser Kündigung. Man versucht nun auch noch, den Betrieb der Gaststätte zu unterbinden, indem man die Zufahrt mittels entsprechender Beschilderung verboten hat. Eine Maßnahme die nun wohl ebenfalls gerichtlicher Prüfung standhalten muss.
Wenn man den dargestellten Sachverhalt objektiv betrachtet, muss man sich fragen:
Wem ist die erfolgreiche Gaststätte in wundervoller Umgebung ein Dorn im Auge?
Markus Lutz
Rechtsanwalt