Nach einem Gespräch mit einem Landtagsabgeordneten hat sich herausgestellt, dass der Innenauschuss für die beabsichtigten Änderungen im Haushaltsgesetz verantwortlich ist. Daher wurde der Staatsminister des Innern, Herr Markus Ulbig, sowie die Mitglieder des Innenausschusses gebeten, den Haushaltsentwurf zu korrigieren und alles in Ihrer Macht stehende zu unternehmen, um die Zuweisungen zur Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen wieder in das Haushaltsgesetz 2017/18 des Freistaates Sachsen aufzunehmen oder anderweitig den Landkreisen zur Förderung von privaten Denkmalbesitzern bereit zu stellen.
Vorrangig sind Bildungsfragen und innere Sicherheit zu finanzieren.
Keine konkrete Antwort auf die Frage:
Aus welchen Titeln können sie eine Förderung für die Mehraufwendungen für ihr den Erhalt ihres Denkmal ab dem Jahr 2017 beziehen?
Im alternativen Haushalt der LINKEN sind in Titel 03 23 893 34 für jedes Jahr 5 Mio. Euro für
den Denkmalschutz eingepreist. Die bisher über den kommunalen Finanzausgleich (Kapitel 1530) ausgereichten Gelder sind nun im Einzelplan des Innenministeriums veranschlagt.
Antwort von Peter Patt CDU auf meine Bitte um Korrektur im Haushaltsentwurf.
Es ergeben sich viele Fragen:
1) Titel 883 14
- sind geplante Mittel nur für die Städte ?
- sind geplante Mittel nur für das Stadtbürgertum ?
- sind geplante Mittel nur für kommunale Investitionen ?
2) Titel 893 37
- sind geplante Mittel nur für national herausragende Kulturdenkmale?
- Was konkret sind hochwertige oder national wertvolle Kulturdenkmale?
Auszug aus Regierungsentwurf des Haushalts 2017/18 wurde verlinkt.
Neuer Petitionstext: Im Regierungsentwurf zum Sächsischen Haushaltsplan 2017/18 sind die Mittel für Zuweisungen zur Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen auf 0€ reduziert worden. worden. (www.openpetition.de/pdf/blog/denkmale-in-sachsen-retten_auszug-aus-haushaltsentwurf-der-saechsischen-staatsregierung_1477053419.pdf)
Wir glauben, in der Haushaltsplanung 2017/18 ist ein Fehler geschehen. Wir bitten Sie hiermit, diesen zu korrigieren und alles in Ihrer Macht stehende zu unternehmen, um die Zuweisungen zur Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen wieder in das Haushaltsgesetz 2017/18 des Freistaates Sachsen aufzunehmen oder anderweitig den Landkreisen zur Förderung von privaten Denkmalbesitzern bereit zu stellen.
Im Gesetzentwurf wurden je 59 Mio € im Kapitel 15 30 (Kommunaler Finanzausgleich) entnommen, um sie dem Sondervermögen „Brücken in die Zukunft“ zur Umsetzung des Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz zuzuführen. Für die Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung
und Pflege von Kulturdenkmalen sind keine Mittel mehr vorgesehen.