27.10.2016, 16:31
Nach einem Gespräch mit einem Landtagsabgeordneten hat sich herausgestellt, dass der Innenauschuss für die beabsichtigten Änderungen im Haushaltsgesetz verantwortlich ist. Daher wurde der Staatsminister des Innern, Herr Markus Ulbig, sowie die Mitglieder des Innenausschusses gebeten, den Haushaltsentwurf zu korrigieren und alles in Ihrer Macht stehende zu unternehmen, um die Zuweisungen zur Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen wieder in das Haushaltsgesetz 2017/18 des Freistaates Sachsen aufzunehmen oder anderweitig den Landkreisen zur Förderung von privaten Denkmalbesitzern bereit zu stellen.