21.10.2016, 16:36
Im Gesetzentwurf wurden je 59 Mio € im Kapitel 15 30 (Kommunaler Finanzausgleich) entnommen, um sie dem Sondervermögen „Brücken in die Zukunft“ zur Umsetzung des Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz zuzuführen. Für die Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung
und Pflege von Kulturdenkmalen sind keine Mittel mehr vorgesehen.