01.04.2020, 13:39
Tippfehler - nun wurde noch ein Tippfehler entdeckt, sorgt statt gesorgt
Neuer Petitionstext: In den Verhandlungen zum CODID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz wurde beim Bundesministerium für Gesundheit darauf verzichtet, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter / Väter und Kinder mit aufzunehmen. Die Einrichtungen nach § 111 a SGB V wurden auch nicht im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz genannt und fallen somit derzeit komplett durch das System.
Im Bundesland Bayern wurde mit dem Notfallplan Corona-Pandemie - Punkt "Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern" bereits dafür sogrt gesorgt dass Einrichtungen nach § 111 a SGB V mit einbezogen werden und staattliche Hilfen in Form von Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen können.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 46 (46 in Deutschland)