Soziales

Bundesweit einheitliche und branchenübergreifende 30-Stunden-Woche als Vollzeitarbeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
99 Unterstützende 98 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

99 Unterstützende 98 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

29.03.2020, 17:36

(Fortsetzung)
...
Mit fast kindlicher Naivität schreiben Sie, „Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind danach grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, mit wem und unter welchen Konditionen sie einen Arbeitsvertrag abschließen wollen“. Diese Entscheidungsfreiheit ist eine rein juristische und liegt außerhalb der Lebenswirklichkeit. Der sogenannte Arbeitnehmer, der seine Arbeitskraft gegen Bezahlung an einen sogenannten Arbeitgeber abgibt, tut dies nur wegen seines Bedürfnisses zu Überleben, welches er nur unter Zuhilfenahme dieser Bezahlung befriedigen kann, da er über keine anderweitigen Einkommensquellen verfügt, die ihm das Überleben absichern können. Er ist als Lohnabhängiger damit in seiner Notlage gezwungen, ein Beschäftigungsverhältnis mit einem sogenannten Arbeitgeber einzugehen, welches juristisch dann durch einen Arbeitsvertrag dargestellt wird. Der sogenannte Arbeitgeber ist dabei in keiner solchen Notlage, weil ihm ein großes Heer an Arbeitslosen zur Verfügung steht, aus welchem er seine sogenannten Arbeitnehmer rekrutieren kann, weil er von seinem Kapital länger zehren kann, als der Lohnabhängige von seinen Ersparnissen und weil er letztlich auch selbst arbeiten könnte. In der Realität verdecken damit generelle Entscheidungszwänge die grundsätzliche Entscheidungsfreiheit beim Abschluss von Arbeitsverträgen, weil bildlich gesprochen dem sogenannten Arbeitnehmer eine Pistole auf den Kopf gerichtet ist, die von der Hand der Klasse der sogenannten Arbeitgeber geführt wird.

Dass die Petition nicht in die Grundrechte eingreifen würde, habe ich aus den Ausführungen des BMAS abgeleitet, von welchem ich annahm, dass dieses bei seiner Stellungnahme gewissenhaft alle relevanten Aspekte des Grundgesetzes untersucht hätte. Dass sich diese Aussage aus der Widerlegung der genannten Aspekte ergibt, sollte jedenfalls aus dem Text des Widerspruchs gegen die Einstellung des Petitionsverfahrens klar hervorgehen.

Sie schreiben, „allgemeingültige Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung dürften angesichts der vielschichtigen Problematik sowie der unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten demnach nicht zu sachgerechten Lösungen führen“. Solche Regelungen müssen damit also unsachgerecht sein, d.h. erkennbar von Planungszielen abweichen oder mit unzureichend gewichtigen Gründen das Zurücktreten des einen Belangs hinter den anderen rechtfertigen lassen. Sie dürfen also nur dann das beabsichtigte Ziel erreichen, wenn sie Benachteiligungen bspw. mit Meinungen rechtfertigen. Dann soll der Petition entsprochen und das ArbZG um die Höchstgrenze von 30 Stunden pro Woche ergänzt werden, weil ich das Gut finde.

Die Schwäche Ihrer scheinbaren Argumente zeigt auch hier Ihre einseitige Ausrichtung auf die Interessen der Unternehmer. Dieser Umstand ist aber kein Zufall, denn die Beamten im kapitalistischen Staat sind gerade dazu angestellt, die Interessen von Unternehmensbesitzern zu schützen.

Sie hätten das Petitionsverfahren deutlich abkürzen können, wenn Sie die Petition an einen geistig ausreichend reifen Kollegen gegeben hätte, der ohne Umschweife und Ausflüchte sofort und nicht erst nach über zwei Jahren die Unfähigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages in grundlegenden Fragen wie der bundesweiten Regulation der Arbeitszeit bestätigt hätte. Erst jetzt schrieben Sie, „weitere Regelungen überlässt der Gesetzgeber den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die in Tarifverträgen die Arbeitszeit bestimmen“.

Eine kurze Antwort hätte einfach darauf hinweisen können, dass ausschließlich organisierte Arbeiter eine kürzere Arbeitswoche mit den oben von Ihnen bestätigten gesamtgesellschaftlichen Vorteilen erkämpfen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Rostock"


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