29.11.2024, 14:37
Liebe Unterstützende,
der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kann in der vorgetragenen Angelegenheit nicht tätig werden.
Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen. Die Ordensanregung ist formlos an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem der oder die Auszuzeichnende wohnt.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Herzliche Grüße
das openPetition-Team