der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kann in der vorgetragenen Angelegenheit nicht tätig werden.
Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen. Die Ordensanregung ist formlos an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem der oder die Auszuzeichnende wohnt.
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 3-20-01-99999-034515 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.