19.06.2023, 22:42
Änderungen im Text
Der Hessische Landtag möge beschließen:
Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,
1. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht der Eltern die Entwicklung ihre Kinder zu dokumentieren) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.
2. ein Berichtssystem zu entwickeln, das die Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten verpflichtet, die Entwicklung ihrer Kinder zu dokumentieren und einmal jährlich im Rahmen einer Studie zusammen mit Wissenschaftlern festzuhalten, wie sich das Kind entwickelt. Auf diese Weise könnten die Daten gesammelt werden, die es langfristig ermöglichen, auf politischer Ebene die Folgen der bildungspolitischen Reformen konkret einzuschätzen.
Neuer Petitionstext:
Der Hessische Landtag möge beschließen:
Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert,
1. den Schulzwang (= Zwang zur Anwesenheit in der Schule) durch eine Bildungspflicht (= Pflicht zumder ErreichenEltern vondie Lernzielen)Entwicklung ihre Kinder zu dokumentieren) zu ersetzen und es den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibt, wahrnehmen oder ihre Kinder zuhause unterrichten wollen.
2. ein Registrierungs- und Berichtssystem zu entwickeln, das die Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten wollen verpflichtet sich beim Jugendamt zu registrieren was regelmäßig in die Familien geht und kontrolliert ob das Kindeswohl bei den Kindern die zuhause unterrichtet werden gesichert wird und das die Eltern die ihre Kinder zuhause unterrichten verpflichtet, die Entwicklung ihrer Kinder zu dokumentieren und einmal jährlich im Rahmen einer Studie zusammen mit Wissenschaftlern festzuhalten, wie sich das Kind entwickelt. Auf diese Weise könnten die Daten gesammelt werden, die es langfristig ermöglichen, auf politischer Ebene die Folgen der bildungspolitischen Reformen konkret einzuschätzen.
3. auf der Grundlage der neu berechneten Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft auch den Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten, je nach Kinderzahl Finanzhilfen in gleicher Höhe zukommen zu lassen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (1 in Hessen)