17.11.2012, 19:14
Das Wort "BauGB" Baugesetzbuch fehlte als Bezug zum genannten §1a und wurde nachgetragen.
Neue Begründung: Der B-Plan greift stark in bestehenden Wald ein. Insbesondere das Baufeld 2 und der nördliche Bereich von Baufeld 4 zerstören gesunden teilweise jungen sich bildenden Mischwald auf den Resten einer ökologisch wertvollen Flugsanddüne. Der B-Plan verstößt an diesem Punkt gegen §1a Abs 2 BauGB.
Der Umweltbericht des B-Planes ist unvollständig und fehlerhaft wichtige Flora und Fauna wurden nicht erfasst.