12.05.2014, 00:32
Die Berechnung des Bafögs hängt nicht von der Entscheidung der Universität ab. Das Auslandssemester wird für für die Berechnung des Bafögs auch weiterhin als Urlaubssemester gewertet und weicht damit dann ggf. von der Berechnung der Universität ab.
Neue Begründung: Für uns als Liberale Hochschulgruppe und Ring Christlich Demokratischer Studenten ist die Entscheidung, Auslandssemester nicht mehr zu beurlauben, ein massiver Rückschritt im internationalen Profil der Uni und führt faktisch dazu, dass viele Studierenden kein Auslandssemester absolvieren können. Wer ins Auslandssemester geht, muss sich nun also entweder rund 30 ECTS-Punkte in Tübingen anrechnen lassen oder fällt aus der Regelstudienzeit hinaus. Begründet wurde dies von Seiten der Uni mit zusätzlichen Kosten und der angeblich guten Anrechenbarkeit von im Ausland erworbenen Leistungspunkten durch die Bologna-Reform.
Aus unserer Sicht geht diese Haltung aus mehreren Gründen an der Realität vorbei. Die wichtigsten haben wir hier aufgeführt:
1. Nach wie vor können nur ein Bruchteil der Studierenden 30 ECTS oder mehr aus dem Ausland anrechnen lassen.
2. Die Anrechenbarkeit von Leistungen außerhalb von Europa ist durch Bologna überhaupt nicht abgedeckt und wird ignoriert.
3. Viele Prüfungsordnungen und Modulhandbücher gehen davon aus, dass Auslandssemester beurlaubbar sind. Beispielsweise können Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge maximal 36 ECTS aus dem Ausland mitbringen. Dadurch würde ein Auslandsaufenthalt von mehr als einem Semester künftig faktisch unmöglich.
4. Viele Studierenden (bspw. alle Bafög-Empfänger) sind darauf angewiesen in der Regelstudienzeit zu bleiben.
5. Der Mehrwert eines Auslandssemesters bemisst sich sicherlich nicht allein an erworbenen ECTS Punkten.