Familie

Betreuungsgeld ohne Stichtag - > Betreuungsgeld für alle Kinder von 15 Monaten - 3 Jahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesfamilienministerium
10.628 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

10.628 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

10.09.2013, 13:27

- Änderungen: kleine Tippfehler korrigiert (falls noch weitere auffallen, bitte melden)
- Ungleichbehandlung Kita-Platz / Betreuungsgeld hinzugefügt
- Kritik an "Sachbearbeitern" abgemildert (die zu Grunde liegende Argumentation stützte sich auf damalige Berichte der Medien sowie Auskünfte aus der Politik)
Neuer Petitionstext: Schafft den Stichtag 01.08.2012 ab!
---

Ja, das Betreuungsgeld mag umstritten sein aber die Einführung des Betreuungsgeldes ist beschlossene Sache und ab 01.08.2013 ist es soweit. Um das FÜr oder Für und Wider geht es hier (nicht) mehr.

Es wurde viel vom Familienministerium für das Betreuungsgeld geworben und viele Familien haben sich für dieses Betreuungsgeld eingesetzt.

Mehr oder weniger verschwiegen und zudem viel zu spät publik gemacht wurde, dass es ein einen Stichtag für das Betreuungsgeld geben wird. D.h. nur Kinder die ab dem 01.08.2012 geboren sind dürfen das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen.

Warum? Damit Unter anderem damit es einfacher fällt die Anträge abzuarbeiten, da die Anzahl der Anträge dadurch nur langsam ansteigt....
Sowie weil der aktuelle Haushalt "nicht mehr hergibt".

Gerade geistert durch die Medien, dass keine bzw. nur wenige Anträge gestellt werden.
Logisch.... Wenn ein Großteil der Kinder von dieser Regelung ausgeschlossen wird, damit Sachbearbeiter leichter das Datum "ausrechnen" können ab dem man bezugsfähig ist und damit nicht zu viel Arbeit aufkommt.... Kein Wunder. wird.

Vielen Eltern und Kinder bleibt somit das gesetzlich verabschiedete Betreuungsgeld verwährt, obwohl sie alle Voraussetzungen (bis auf den unnötigen Stichtag) erfüllen.


Es findet eine zudem eine deutliche Ungleichbehandlung statt, da die Stichtagsregelung beim Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz nicht die Eltern mit einschließt, die ihre Kinder privat betreuen Neue Begründung: Die unmittelbare Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern steht bei der Güterabwägung deutlich höher als die Arbeitsbelastung von den zuständigen Sachbearbeitern. Ebenso muss es möglich sein, Budget im aktuellen Haushalt frei zu machen oder ggf. Nachzahlungen im neuen Haushalt einzurechnen.

Versuchen wir diesen Stichtag, 01.08.2012 zu kippen!

Nehmen wir die Politiker beim Wort: "Betreuungsgeld für ALLE Kinder von 15 Monaten bis zum 3. Lebensjahr (sofern nicht staatlich betreut)"!


Die Kinder in diesem Land freuen sich über Ihre Mitzeichnung.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern