Bildung

Beschulung aller Kinder der Samtgemeinde Lemförde an einem Standort der Grundschule

Petition richtet sich an
Samtgemeindebürgermeister Lars Mentrup

327 Unterschriften

Sammlung beendet

327 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet April 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

03.04.2023, 21:35

Die Aussagen beruhen auf unserer Meinung. Das habe ich ergänzt, um dem erforderlichen Quellennachweis nachzukommen.


Neuer Petitionstext:

Hierbei geht es um die Chancengleichheit im Bildungsbereich, den ressourcenschonenden Einsatz von Gemeindemitteln – finanziell, materiell und personell

Die Gemeinde hat 2022 entgegen den vielen sachlichen Argumentationen von der Schulbehörde, der Schuldirektion, dem gesamten Kollegium der Grundschule Lemförde, sowie einem Großteil des Schulelternrates entschieden, die Außenstelle Brockum langfristig zu erhalten.

DieseUnserer EntscheidungMeinung nach hat diese Entscheidung jedoch massive negative Auswirkungen – vor allem für die Kinder, aber auch die Umwelt sowie das Schulpersonal und schlussendlich auch durch undurchdachte Sanierungsausgaben für den Steuerzahler.

Die Schulbehörde Hannover hat der Gemeinde am XX.XX.XXXX eine seit Jahren fehlende Genehmigung der Außenstelle Brockum bis zum 25.07.2025 erteilt. Bis dahin solle der Schulstandort der Grundschule in Lemförde für eine gemeinsame Beschulung der Kinder vorgenommen werden. Diese Entscheidung berücksichtigt das Niedersächsische Schulgesetz, wonach die Beschulung grundsätzlich an einem zentralen Standort zu erfolgen hat. Dies wird aber von einer kleinen Interessensgruppe aus der Samtgemeinde Lemförde versucht zu verhindern, wobei vornehmlich emotionale Gründe im Vordergrund stehen. Außerdem werden pauschal Finanzierungsengpässe der Gemeinde anstelle realistischer Finanzpläne vorgeschoben. 

Wir möchten diesen, aus unserer Sicht faktisch falschen, Entscheidungen widersprechen und ein Umdenken der Entscheider im Gemeinderat anstoßen. Wir begründen dies dadurch, dass diese Entscheidung sowohl den Interessen der Kinder, dem Großteil der Elternschaft und am Ende dem Steuerzahler entgegensteht.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 23 (19 in Samtgemeinde Altes Amt Lemförde)


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