11.11.2024, 11:45
Liebe Mitunterstützer/innen,
auf der Bürgerversammlung am 8.10. wurde das Thema behandelt, Das Ergebnis war dass es der Gemeindevertretung nicht möglich sei in dieser Angelegenheit etwas für uns zu tun. Man sieht sich rechtlich nicht in der Lage/der Pflicht für uns eine finanzielle Erleichterung zu erwirken.
Es gibt in Hessen allerdings (mindestens) eine Gemeinde die rückwirkend die Beitragssatzung aufgehoben, und den Anwohner die Kosten erstattet hat. Hier wurde allerdings von der Gemeinde erkannt dass die Abschaffung der Gebühren zu einer Ungerechtigkeit führt. (Siehe Urteil des VG Wiesbaden vom 15.03.24 AZ 7K 407/21.WI).
Ich werde nun erneut alle Bürgervertreter per Email darum bitten eine gerechte Lösung zu finden.
Ich möchte auch Sie darum bitten Ihre Bürgervertretung zu kontaktieren um sich für diese Angelegenheit stark zu machen. Die Fraktionen erreichen sie auf folgenden Seiten: (die Reihenfolge ist willkürlich)
www.cdu-alsbach-haehnlein.de
www.iuhas.de
www.spd-alsbach-haehnlein.de
www.fw-alsbach-haehnlein.de
alternativ können sie die Gemeinde auch über info@alsbach-haehnlein.de kontaktieren.
Anbei der Inhalt meiner Email:
Betreff: Erneute Prüfung der Kostenverteilung für die Straßensanierung Georg-Fröba-Straße
Sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindevertretung,
ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 27. September sowie auf die Diskussion auf der Bürgerversammlung am 8. Oktober. Da dieses Thema für die Anwohner der Georg-Fröba-Straße von erheblicher Bedeutung ist, möchte ich zunächst die Situation dieser Anlieger nochmals schildern.
Im Jahr 2017 wurde die Georg-Fröba-Straße umfassend saniert. Die Kosten für die Baumaßnahmen beliefen sich auf etwa 500.000 Euro und wurden auf rund 60 Hausnummern verteilt. Dies entspricht durchschnittlichen Kosten von ca. 8.300 Euro je Hausnummer. Einige Anwohner sahen sich jedoch mit deutlich höheren Forderungen in Höhe von 15.000 bis 20.000 Euro konfrontiert, abhängig von der Grundstücksgröße – unabhängig davon, dass es sich bei diesen Grundstücken teilweise nicht einmal um Bauland handelte.
Die Bewohner der Georg-Fröba-Straße spiegeln einen Querschnitt der Gesellschaft wider: Von Familien mit Kleinkindern bis hin zu Rentnern sind alle Altersklassen vertreten. Für viele der betroffenen Bürger war es notwendig, Kredite aufzunehmen, um die finanziellen Belastungen für den Straßenbau tragen zu können. Besonders die älteren Anwohner sind durch diese Kredite und die damit verbundenen Zusatzkosten erheblich belastet. Ich bitte Sie, sich in unsere Lage zu versetzen, und hoffe, dass Sie unser Gefühl des Unrechts und unser Bedürfnis nach fairer Behandlung nachvollziehen können.
Das Ergebnis der Bürgerversammlung am 8. Oktober war, dass eine Berücksichtigung der geleisteten Zahlungen der Anwohner der Georg-Fröba-Straße rechtlich nicht möglich sei. Allerdings gibt es bereits Gemeinden in Hessen, die die Straßenbeitragssatzung rückwirkend aufgehoben haben. So hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Urteil vom 15. März 2024 (Aktenzeichen 7k 407/21.WI) bestätigt, dass eine Gemeinde die Beitragssatzung rückwirkend aufhenem kann. Hier wurde die Ungerechtigkeit welche durch die Abschaffung der Straßenbeiträge entsteht erkannt und die Anwohner, die in den vergangenen Jahren Zahlungen geleistet haben, bekamen die entsprechenden Beiträge zurückerstattet. Hier wurde die Beitragssatzung sogar rückwirkend bis 2007 aufgehoben.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich die Umstrukturierung der Kostenverteilung in unserer Gemeinde sehr begrüße. Jedoch ist es ebenso essenziell, dass die getroffenen Regelungen fair und ausgewogen sind und die Bedürfnisse aller Bürger berücksichtigen. Daher bitte ich Sie eindringlich, dieses Thema erneut im Gemeinderat zu besprechen und sich für eine gerechte Lösung einzusetzen.
Im Interesse einer fairen und gerechten Behandlung aller Bürger unserer Gemeinde hoffe ich auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Marmann, Georg-Fröba-Str 28, 64665 Alsbach-Hähnlein